Dispo voll, Mahnungen laufen — was jetzt hilft
Eine längere Laufzeit kostet mehr Zinsen. Trotzdem ist sie manchmal günstiger — aber nicht aus dem Grund, den die Werbung nennt. Die Rechnung dazu.
Von Dr. Gamal Moukabary Gründer und Geschäftsführer der MyWage GmbH
Die Werbung für Umschuldungen verspricht fast immer dasselbe: mehr Luft im Monat. Das stimmt — und es ist nicht umsonst. Eine niedrigere Rate kommt in den meisten Fällen aus einer längeren Laufzeit, und eine längere Laufzeit kostet mehr Zinsen. Das ist keine Ersparnis, sondern eine Verschiebung.
Trotzdem ist die Verschiebung manchmal die günstigere Lösung. Nur nicht aus dem Grund, den die Werbung nennt.
Was die Streckung kostet
Erst der Preis, dann der Nutzen. 10.000 € zum anfänglichen Sollzins von 15,62 %:
| Laufzeit | Monatsrate | Zinsen gesamt |
|---|---|---|
| 72 Monate · 6 Jahre | 214,83 € | 5.468 € |
| 96 Monate · 8 Jahre | 183,06 € | 7.574 € |
| 120 Monate · 10 Jahre | 165,15 € | 9.818 € |
| 144 Monate · 12 Jahre | 154,10 € | 12.190 € |
Von sechs auf zwölf Jahre fällt die Rate um 28 Prozent, die Zinsen steigen um 123 Prozent. Am Ende sind die Zinsen so hoch wie 122 Prozent der geliehenen Summe.
Das ist der Preis. Jetzt die Frage, gegen was man ihn hält.
Der Vergleich, den fast alle falsch ziehen
Die übliche Rechnung lautet: Streckung gegen Weiterzahlen wie bisher. Für jemanden, der pünktlich zahlt, ist sie richtig — und dann ist die Streckung reiner Aufpreis.
Wer aber nicht mehr zahlen kann, hat dieses „wie bisher” nicht zur Auswahl. Für ihn lautet der Vergleich: Streckung gegen die Kosten des Nichtzahlens. Und die bestehen aus etwas anderem, als die meisten vermuten.
Was Nichtzahlen wirklich kostet — und was nicht
Verzugszinsen sind klein. Nach § 288 Abs. 1 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei 1,52 % seit dem 1. Juli 2026 also 6,52 % p. a. Auf eine offene Forderung von 450 € sind das 29,34 € im Jahr. Das ist weniger als die Hälfte dessen, was dieselbe Summe im Umschuldungskredit kostet.
Mahngebühren sind noch kleiner — und oft zu hoch berechnet. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, aber erstattungsfähig ist nur der tatsächliche Sachaufwand: Porto, Papier, Umschlag, Druck. Personal- und Bearbeitungskosten trägt der Gläubiger selbst — das hat der BGH am 26. Juni 2019 entschieden (Az. VIII ZR 95/18). Dazu verbietet § 309 Nr. 5 lit. a BGB Pauschalen oberhalb des gewöhnlich zu erwartenden Schadens. In der Praxis akzeptieren Gerichte deshalb Beträge im Bereich von ein bis anderthalb Euro. Wer 5 € oder 10 € je Mahnung berechnet bekommt, sollte widersprechen.
→ Was in deinem Fall zulässig ist, rechnet der Mahngebühren-Rechner unserer Schwesterseite nach — mit Verzugsdauer, Anzahl der Mahnungen und der Unterscheidung zwischen Verbraucher und Gewerbe.
Die 40-Euro-Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt gegenüber Verbrauchern gar nicht — die Norm nimmt sie ausdrücklich aus. Wer sie von dir verlangt, hat kein Recht dazu.
Teuer wird es an drei anderen Stellen:
- Inkassokosten. Bei einer Forderung von 450 € nach § 13 RVG zwischen 30,90 € und 80,34 € — einmalig und je Forderung. Bei drei offenen Posten sind das 90 bis 240 €, unabhängig von jedem Zinssatz.
- Die Eskalation. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid — und mit ihm dreißig Jahre Verjährung, weitere Kosten und der Zugriff auf Konto und Einkommen.
- Der Eintrag bei der Auskunftei. Eine gemeldete Zahlungsstörung bleibt taggenau drei Jahre ab Erledigung gespeichert und verteuert in dieser Zeit jede Finanzierung — oder verhindert sie. Dieser Posten taucht in keiner Zinsrechnung auf und ist meistens der größte.
Daraus folgt die eigentliche Regel: Du kaufst mit der Streckung keine Zinsersparnis. Du kaufst das Ende der Gebührenspirale und des Verfahrens. Das kann sehr viel wert sein — aber nur, wenn die Spirale tatsächlich läuft.
„Mein Dispo ist ausgeschöpft”
Das ist der häufigste Fall, und er wird fast immer falsch diskutiert.
Der Dispo kostet nach unserer Erhebung vom 17.09.2026 im Schnitt 11,46 %, die geduldete Überziehung darüber hinaus 13,24 %. Beides ist günstiger als unser Umschuldungskredit. Wer also Spielraum im Dispo hat und ihn planmäßig zurückführt, fährt mit dem Dispo besser. Das sagen wir, obwohl wir daran nichts verdienen.
Ausgeschöpft ändert sich daran nichts am Zinssatz — aber alles an der Lage:
- Es gibt keinen Spielraum mehr. Der günstigere Satz nützt nichts, wenn nichts mehr abrufbar ist. Der nächste Euro kommt dann nicht aus dem Dispo, sondern daraus, dass eine Rechnung liegen bleibt. Damit beginnt die Gebührenspirale von oben.
- Der Rahmen ist begrenzt, typischerweise auf zwei bis drei Nettogehälter. Was darüber liegt, kann der Dispo gar nicht abdecken.
- Der Dispo hat keine Tilgung. Er ist die einzige Kreditform ohne Tilgungsplan, und deshalb bleibt er. Ein dauerhaft ausgeschöpfter Dispo läuft unbefristet weiter — und über genug Jahre kostet die fehlende Frist mehr, als der niedrigere Zinssatz einspart.
Der dritte Punkt ist der entscheidende. Nicht der Satz ist das Problem, sondern dass nichts ihn beendet.
Wann es sich rechnet
Sauber getrennt, damit jeder seinen Fall findet.
Es lohnt sich, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:
- Es laufen offene Forderungen oder Inkasso. Hier sparst du Gebühren und stoppst ein Verfahren — das trägt den Zinsaufschlag.
- Der Dispo ist dauerhaft ausgeschöpft und wird nicht zurückgeführt. Die Umschuldung bringt zum ersten Mal eine Frist und ein Enddatum.
- Eine Kreditkarten-Teilzahlung läuft. Mit 17,22 % liegt sie über unserem Satz — knapp, aber vor allem bekommt sie damit endlich einen Tilgungsplan.
- Mehrere Lastschrifttermine im Monat. Jede Rücklastschrift kostet mehr als der Zinsunterschied eines Monats. Ein Termin statt fünf.
Es lohnt sich nicht, wenn:
- Du Spielraum im Dispo hast und ihn planmäßig zurückführst. 11,46 % schlägt unseren Satz deutlich. Dann tu nichts.
- Deine laufenden Ratenkredite pünktlich bedient werden. Ein Ratenkredit kostet im Schnitt 7,05 %. Den gegen unseren zu tauschen ist reiner Aufpreis.
- Nach allen Fixkosten weniger übrig bleibt als die kleinste denkbare Rate. Dann ist es keine Kreditfrage mehr. Kostenlose Beratungsstellen helfen weiter, und der Weg dorthin ist billiger als jede Rate.
- Die Lücke jeden Monat wiederkehrt. Wer regelmäßig dieselbe Lücke überbrückt, hat kein Finanzierungsproblem, sondern ein Budgetproblem. Ein Kredit löst es nicht, er verlängert es.
→ Wenn kein Kredit die Antwort ist sammelt, was dann hilft.
Eine Zahl, die kaum jemand kennt
Wenn eine Vollstreckung im Raum steht, entscheidet nicht die Höhe der Forderung, sondern dein Einkommen. § 850c ZPO setzt einen unpfändbaren Grundbetrag fest — seit dem 1. Juli 2026 sind das 1.587,40 € netto im Monat für jemanden ohne Unterhaltspflichten; mit Unterhaltspflichten steigt er. Wer darunter liegt, dessen Lohn ist nicht pfändbar.
Das macht keine Schuld kleiner und ist kein Grund, nicht zu zahlen. Aber es verändert die Verhandlungslage: Ein Gläubiger, dessen Vollstreckung ins Leere liefe, nimmt eine Ratenvereinbarung eher an. Die Einzelheiten — Freibeträge, Pfändungstabelle, Schutzkonto — behandelt unsere Schwesterseite ausführlich.
Und der Teil, den eine Umschuldung nicht löst
Eine Umschuldung ordnet, was schon da ist. Sie ändert nichts daran, wie viel jeden Monat hereinkommt und wie viel hinausgeht. Wenn die Lücke aus laufenden Verträgen entsteht — Abos, Mitgliedschaften, Versicherungen, die niemand mehr überblickt —, dann ist das Kündigen dieser Verträge die einzige Maßnahme, die dauerhaft wirkt.
Und das geht kostenlos: Seit Juli 2022 muss jeder Anbieter einen Kündigungsbutton bereitstellen, mit dem sich ein online abgeschlossener Vertrag online wieder beenden lässt. Wer dafür keine Zeit hat oder nicht mehr weiß, was alles läuft, findet im Kasten unten einen Dienst, der das übernimmt — der kostet etwas und spart Zeit, nicht Geld. Den kostenlosen Weg gibt es trotzdem.
Was bleibt
- Die längere Laufzeit kostet mehr. Von sechs auf zwölf Jahre: Rate −28 %, Zinsen +123 %. Wer etwas anderes behauptet, rechnet nicht.
- Der Vergleichsmaßstab entscheidet. Gegen pünktliches Weiterzahlen verliert die Streckung immer. Gegen Inkasso, Verfahren und Eintrag gewinnt sie oft.
- Verzugszinsen und Mahngebühren sind nicht das Problem — 6,52 % und 1,20 bis 1,50 € je Mahnung. Teuer sind Inkassokosten, die Eskalation und der Eintrag.
- Ein Dispo mit Spielraum ist günstiger als wir. Ein ausgeschöpfter Dispo ohne Tilgung ist es nicht, weil ihn nichts beendet.
Rechner
Was kostet dein Rückstand — und was beendet ihn am billigsten?
Vier Wege, dieselbe Monatsrate, deine Zahlen. Einer davon ist eine Umschuldung. Bei kleineren Rückständen gewinnt sie meistens nicht — das steht dann auch da.
Weißt du nicht, was im Monat übrig bleibt? Hier ausrechnen.
Das ist die wichtigste Zahl und die, die fast alle zu hoch schätzen. Nimm die letzten drei Kontoauszüge, nicht das Gefühl.
Trag deine Zahlen ein — das Ergebnis geht unten automatisch in „Monatlich verfügbar".
| Weg | Dauer | Kosten gesamt | Schulden am Ende |
|---|---|---|---|
| 1 · Nichts ändern | — | — | — |
| 2 · Selbst ordnen, ohne neuen Kredit | — | — | — |
| 3 · Umschuldung, zu unseren Konditionen gerechnet | — | — | — |
| 4 · Schuldnerberatung | — | — | — |
Deine Lage
Der Hebel, den du selbst in der Hand hast
Gerechnet wird in deinem Browser; die Zahlen werden nicht übertragen. Angesetzt sind Verzugszins 6,52 % (§ 288 Abs. 1 BGB), Dispo 11,46 % (Konditionenerhebung vom 17.09.2026), Kreditkarte 18,9 % bei 3 % Mindestrate und für Weg 3 der anfängliche Sollzins dieses Angebots (15,62 %, veränderlich) — ob du ihn bekommst, entscheidet die Kreditwürdigkeitsprüfung. Nicht beziffert sind die Folgekosten der Eskalation (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Vollstreckung) und der Eintrag bei einer Auskunftei. Beide sind real und oft der größte Posten — eine geschätzte Zahl dafür wäre erfunden.
Mahngebühren nachrechnen: Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, erstattungsfähig ist nur der tatsächliche Sachaufwand — Personal- und Bearbeitungskosten trägt der Gläubiger selbst (BGH, 26.06.2019, VIII ZR 95/18). Ob das, was dir berechnet wurde, zulässig ist, prüft der Mahngebühren-Rechner unserer Schwesterseite.
Weg 2 setzt voraus, dass die Gläubiger mitspielen. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ratenvereinbarung gibt es nicht — in der Praxis stimmen die meisten zu, weil Raten ihnen mehr bringen als eine Vollstreckung. Der Rechner unterstellt außerdem, dass du bei Dispo und Karte mehr als die Mindestrate zahlen kannst; bei der Karte ist das fast immer möglich, bei einzelnen Anbietern nicht.