Dispo ablösen
Der Dispo ist der einzige Kredit ohne Tilgungsplan — deshalb bleibt er. Wann eine Ablösung ihn wirklich billiger macht und wann Selbsttilgen die günstigere Antwort ist.
Der Dispo hat eine Eigenschaft, die ihn von jedem anderen Kredit unterscheidet: Er hat keine Rate. Es gibt keinen Tilgungsplan, keine Laufzeit und keinen Termin, an dem er weg ist. Genau deshalb ist er bei den meisten Menschen der Posten, der am längsten liegen bleibt.
Was der Dispo rechtlich ist
Zwei Dinge werden im Alltag verwechselt:
Die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit nach § 504 BGB ist der vereinbarte Rahmen — meist zwei bis drei Nettogehälter. Innerhalb dieses Rahmens darfst du ins Minus, und dafür zahlst du den vereinbarten Zins.
Die geduldete Überziehung nach § 505 BGB ist das, was passiert, wenn du über diesen Rahmen hinausgehst und die Bank es geschehen lässt. Sie kostet in der Regel deutlich mehr.
Eine praktische Folge aus § 504 BGB, die kaum jemand kennt: Beim Ablösen eines Dispos fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Anspruch aus § 502 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Dispo ist damit der Posten, der sich am einfachsten aus einem Bündel herauslösen lässt.
Die Rechnung, die niemand macht
Der Bündelungsrechner dieser Seite unterstellt für den Dispo 11,9 % p. a. Das ist eine Annahme; dein tatsächlicher Satz steht im Preisaushang deiner Bank und auf deinem Kontoauszug. Rechne mit deiner eigenen Zahl nach.
Bei 2.000 € Minus zu 11,9 % kostet der Dispo 19,83 € im Monat oder 238 € im Jahr. Diese 238 € tilgen nichts. Im nächsten Jahr stehen wieder 2.000 € da, und es werden wieder 238 € fällig. Fünf Jahre lang durchgehalten sind das 1.190 € — für einen Betrag, der sich um keinen Cent verringert hat.
Dieselben 2.000 € über 72 Monate zu 15,62 % Sollzins anfänglich kosten 42,97 € im Monat, zusammen 3.094 €, davon 1.094 € Zinsen. Der Zinssatz ist höher, die Gesamtkosten sind es nicht — weil am Ende der 72 Monate tatsächlich nichts mehr da ist.
Der Kipppunkt liegt bei rund 55 Monaten. Wer seinen Dispo länger als etwa viereinhalb Jahre vor sich herschiebt, hat mit der Ablösung weniger bezahlt, obwohl der Nominalzins höher war.
Der Fall, in dem du das nicht brauchst
Jetzt die unbequeme Seite. Angenommen, du kannst 100 € im Monat erübrigen und zahlst sie konsequent auf das Konto ein:
| Monate | Zinsen insgesamt | |
|---|---|---|
| Dispo selbst tilgen, 100 €/Monat | 23 | 240,35 € |
| Umschuldung 15,62 %, 100 €/Monat | 24 | 331,87 € |
Selbst tilgen ist einen Monat schneller und 91,52 € billiger. Es gibt keine Konstellation, in der ein Kredit zu 15,62 % einen Dispo zu 11,9 % schlägt, wenn du in beiden Fällen dieselbe Summe zurückzahlst. Die Umschuldung gewinnt nur gegen den Dispo, der nicht getilgt wird.
Damit ist die Entscheidung sauber formuliert: Es geht nicht um den Zinssatz. Es geht um die Frage, ob du ohne festen Plan tatsächlich tilgst. Wer das seit zwei Jahren nicht geschafft hat, sollte sich nicht auf das dritte Jahr verlassen.
Zwei gesetzliche Warnsignale
Der Gesetzgeber hat zwei Schwellen definiert, an denen die Bank von sich aus tätig werden muss. Wenn eine davon bei dir greift, ist das ein objektiver Hinweis darauf, dass der Dispo kein kurzfristiger Engpass mehr ist:
§ 504a BGB. Nimmst du deine eingeräumte Überziehungsmöglichkeit sechs Monate ununterbrochen zu durchschnittlich mehr als 75 % des vereinbarten Höchstbetrags in Anspruch, muss dir die Bank ein Beratungsgespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten — persönlich, und sie muss es dokumentieren.
§ 505 Abs. 2 BGB. Bei einer geduldeten Überziehung von mehr als einem Monat muss die Bank dich unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Dauert sie länger als drei Monate und liegt der durchschnittliche Überziehungsbetrag über der Hälfte deines durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs der letzten drei Monate, gilt die Beratungspflicht des § 504a BGB entsprechend.
Dieses Beratungsangebot ist kostenlos. Es anzunehmen kostet dich nichts und verpflichtet dich zu nichts.
Was nach der Ablösung passieren muss
Der häufigste Grund, warum eine Dispo-Ablösung nach einem Jahr wirkungslos ist: Der Rahmen bleibt bestehen, das Konto rutscht wieder ins Minus, und nun laufen Kredit und Dispo nebeneinander. Aus einem Posten sind zwei geworden.
Wenn du ablöst, dann kündige oder reduziere den Rahmen im selben Zug. Die Kündigung ist dein Recht und kostet nichts; ein reduzierter Rahmen von etwa einem halben Nettogehalt lässt Luft für echte Notfälle, ohne dass die alte Gewohnheit zurückkommt.
Und prüfe vorher, ob der Dispo allein das Problem ist. Ein Dispo von 2.000 € neben vier weiteren Verbindlichkeiten ist ein anderer Fall als ein Dispo von 2.000 € allein — im ersten Fall geht es um die Bündelung, im zweiten fast immer nur um Disziplin.
Rechner
Was kostet dein Dispo — und was kostet er dich nicht?
Trag deinen Kontostand, deinen Dispozinssatz aus dem Preisaushang und den Betrag ein, den du im Monat tatsächlich erübrigen kannst. Der Rechner zeigt vier Wege — auch den, bei dem du uns nicht brauchst.
| Weg | Monatlich | Dauer | Zinsen |
|---|---|---|---|
| Nur die Zinsen zahlen | — | — | — |
| Selbst tilgen | — | — | — |
| Ablösen, dieselbe Rate | — | — | — |
| Ablösen über 72 Monate | — | — | — |
Gerechnet wird in deinem Browser; die Zahlen werden nicht übertragen. Für die Ablösung wird der Sollzinssatz dieses Angebots angesetzt (15,62 % anfänglich) — ob du ihn bekommst, entscheidet die Kreditwürdigkeitsprüfung. Der Dispo wird monatsweise verzinst; deine Bank rechnet je nach Preisaushang taggenau ab, dann weichen die Beträge leicht ab. Beim Ablösen eines Dispos fällt nach § 504 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Zeile zwei kostet keinen Vertrag, keine Prüfung und keinen Eintrag bei einer Auskunftei.