Vorfälligkeitsentschädigung: was erlaubt ist
Höchstens 1 Prozent, bei kurzer Restlaufzeit 0,5 Prozent — und nie mehr als die Zinsen, die noch angefallen wären. Die Obergrenzen nach § 502 BGB und wie du sie nachrechnest.
Wer umschuldet, zahlt seine alten Kredite vorzeitig zurück. Dafür darf der bisherige Kreditgeber Geld verlangen — die Vorfälligkeitsentschädigung. Sie ist der Posten, den in Ersparnisrechnungen fast nie jemand einträgt, und der Hauptgrund, warum eine knapp positive Rechnung am Ende doch negativ ausfällt.
Die gute Nachricht: Sie ist gesetzlich gedeckelt, und die Deckel sind niedrig.
Die drei Obergrenzen
§ 502 Abs. 3 BGB setzt drei Grenzen, von denen immer die niedrigste gilt:
- 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags
- 0,5 %, wenn zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Vertragsende zwölf Monate oder weniger liegen
- Nie mehr als der Betrag der Sollzinsen, den du bei planmäßiger Zahlung im verbleibenden Zeitraum noch gezahlt hättest
Punkt 3 ist der, den kaum jemand kennt, und er greift öfter als man denkt. Beispiel: 3.000 € Restschuld zu 9,9 %, noch sechs Monate Laufzeit. Die verbleibenden Zinsen betragen 87,22 €. Der 0,5-%-Deckel liegt bei 15,00 € — die niedrigere Zahl gewinnt, hier also 15 €.
Wann gar nichts verlangt werden darf
Kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung besteht unter anderem, wenn
- der Kredit einen veränderlichen Sollzinssatz hat (§ 502 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das betrifft den Dispo und viele Kreditkarten-Teilzahlungen — die beiden teuersten Posten in den meisten Bündelungen sind also entschädigungsfrei ablösbar.
- die Rückzahlung aus einer Restschuldversicherung erfolgt.
- die Angaben im Vertrag zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung unzureichend waren (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Der letzte Punkt lohnt einen Blick in den alten Vertrag. Fehlt dort die Berechnungsmethode, ist die Forderung angreifbar.
Eine vollständige Beispielrechnung
Fünf Verbindlichkeiten, wie sie in einer typischen Bündelung vorkommen:
| Vertrag | Restschuld | Situation | Entschädigung |
|---|---|---|---|
| Ratenkredit | 6.800 € | Restlaufzeit über 12 Monate | 68,00 € |
| Kreditkarte (fester Zins) | 2.300 € | Restlaufzeit über 12 Monate | 23,00 € |
| Ratenkauf | 950 € | Restlaufzeit unter 12 Monaten | 4,75 € |
| Dispo | 2.000 € | veränderlicher Zins | 0,00 € |
| Inkasso | 550 € | kein Darlehensvertrag | 0,00 € |
| Summe | 12.600 € | 95,75 € |
Rund 96 € auf 12.600 € — das sind 0,76 %. Es ist kein Betrag, der eine sinnvolle Umschuldung kippt. Es ist aber auch keine Null, und bei knappen Rechnungen entscheidet er.
Die Zahl steigt, wenn viele Verträge mit hoher Restschuld und langer Restlaufzeit dabei sind. Sie fällt gegen null, wenn dein Schwerpunkt beim Dispo liegt.
Wie du an die echten Zahlen kommst
Rechne nicht mit Schätzungen. Frag jeden Kreditgeber schriftlich nach der Ablösesumme zu einem konkreten Stichtag und lass dir die Vorfälligkeitsentschädigung darin gesondert ausweisen.
Einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es allerdings nur beim Immobiliar-Verbraucherdarlehen: § 493 Abs. 5 BGB verpflichtet den Darlehensgeber dort, nach der Mitteilung der Rückzahlungsabsicht unverzüglich die erforderlichen Angaben zu machen — einschließlich der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung. Für den gewöhnlichen Ratenkredit fehlt eine solche Norm, auch nach dem 20. November 2026.
Praktisch bekommst du die Auskunft trotzdem, weil ohne sie niemand ablösen kann. Aber verlass dich nicht auf einen Anspruch, den es nicht gibt: Frag schriftlich, setz eine Frist, und wenn ein Entgelt für die Auskunft verlangt wird, widersprich ihm — geschuldet ist es nicht.
Drei Dinge müssen in der Antwort stehen:
- die Restschuld zum Stichtag
- die Vorfälligkeitsentschädigung, getrennt ausgewiesen
- die Gesamtsumme, mit der der Vertrag erledigt ist
Erst mit diesen Zahlen weißt du, was die Umschuldung wirklich kostet. Alles davor ist eine Hausnummer.
Was du dabei prüfen solltest
Rechne die Forderung nach. Ein Kreditgeber, der mehr als 1 % verlangt, liegt falsch. Einer, der bei kurzer Restlaufzeit mehr als 0,5 % verlangt, ebenfalls. Und wenn die verbleibenden Zinsen niedriger sind als der Prozentdeckel, ist der niedrigere Wert die Obergrenze — auch wenn im Schreiben etwas anderes steht.
Widerspruch lohnt sich hier, weil die Rechtslage eindeutig ist und die Beträge klein genug sind, dass kaum jemand streitet. Genau deshalb werden sie gelegentlich zu hoch angesetzt.
Rechner
Was darf deine Bank höchstens verlangen?
Trag ein, was in deiner Abrechnung steht. Der Rechner nennt dir die gesetzliche Obergrenze nach § 502 Abs. 3 BGB — nicht den Betrag, den deine Bank berechnet hat, sondern den, über den sie nicht hinausgehen darf.
| Grenze nach § 502 Abs. 3 BGB | Betrag |
|---|---|
| 1 % des zurückgezahlten Betrags | — |
| 0,5 % bei höchstens 12 Monaten Restlaufzeit | — |
| Noch anfallende Sollzinsen | — |
Gerechnet wird in deinem Browser; die Zahlen werden nicht übertragen. Die Zinsgrenze wird linear auf die Restlaufzeit angesetzt und liegt damit eher zu hoch als zu niedrig — bei einem tilgenden Kredit sinkt die Restschuld, also fallen tatsächlich weniger Zinsen an. Die echte Grenze ist damit höchstens die hier genannte. Ganz entfallen kann der Anspruch nach § 502 Abs. 2 BGB, wenn im Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung fehlen — und beim Dispo gibt es ihn nach § 504 Abs. 1 BGB gar nicht.