Ablösesumme anfordern
Was in der Anfrage stehen muss, damit die Zahl brauchbar ist — mit Mustertext zum Kopieren und den drei Posten, die in fast jeder Abrechnung nachzurechnen sind.
Die Restschuld auf deinem Kontoauszug ist nicht die Ablösesumme. Zwischen beiden liegen die Zinsen bis zum Ablösetag, oft eine Vorfälligkeitsentschädigung und manchmal eine Rückvergütung zu deinen Gunsten. Wer mit der Kontoauszugszahl plant, plant zu niedrig.
Zuerst die unbequeme Rechtslage
Es gibt für einen normalen Ratenkredit keinen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch darauf, die Ablösesumme vorab mitgeteilt zu bekommen.
§ 493 Abs. 5 BGB regelt genau das — Auskunft über die Zulässigkeit der vorzeitigen Rückzahlung, die Höhe des zurückzuzahlenden Betrags und gegebenenfalls die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung, unverzüglich und auf einem dauerhaften Datenträger. Die Vorschrift gilt aber nur für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. Dein Ratenkredit, dein Dispo und dein Autokredit fallen nicht darunter.
Das klingt schlechter, als es ist. Was du hast:
- § 500 Abs. 2 BGB: Du darfst jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Der Gläubiger kann das nicht verweigern.
- Er muss die Ablösung folglich abrechnen — ohne eine Zahl, auf die du zahlen kannst, geht das nicht.
In der Praxis nennen Banken die Summe auf Anfrage innerhalb weniger Tage. Der Unterschied zum Immobiliardarlehen ist kein „ob”, sondern ein „wie schnell und wie förmlich”. Deshalb schreibe so, dass die Anfrage in einem Durchgang beantwortbar ist — nachfassen kostet Wochen, und Wochen kosten Stichtage.
Was in der Anfrage stehen muss
Fünf Angaben, und alle fünf aus einem Grund:
| Angabe | Wozu |
|---|---|
| Vertrags- oder Darlehensnummer | Ohne sie wird die Anfrage nicht zugeordnet |
| Ausdrückliche Absicht der vorzeitigen Rückzahlung | Löst die Abrechnung aus |
| Ein konkreter Stichtag | Eine Ablösesumme ohne Datum ist wertlos |
| Bitte um den Tageszins nach dem Stichtag | Damit sich ein späterer Eingang ausrechnen lässt |
| Bitte um Aufschlüsselung | Restschuld, Zinsen, Entschädigung, Erstattungen getrennt |
Die letzte Zeile ist die wichtigste. Eine Gesamtzahl kannst du nicht prüfen. Eine aufgeschlüsselte kannst du gegen § 501 und § 502 BGB halten.
Setze den Stichtag zwei bis drei Wochen in die Zukunft. Er muss nach dem Tag liegen, an dem die Auszahlung realistisch ankommt — sonst bekommst du eine Zahl, die beim Eingang schon überholt ist.
Mustertext
Betreff: Ablösung des Darlehens Nr. [Vertragsnummer] — Bitte um Ablösesumme zum [Datum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige, das oben genannte Darlehen vorzeitig vollständig zurückzuzahlen.
Bitte teilen Sie mir die Ablösesumme zum [Stichtag] mit sowie den Tageszins, der nach diesem Datum bis zum Zahlungseingang anfällt.
Bitte schlüsseln Sie den Betrag auf nach:
- Restschuld zum Stichtag
- bis dahin aufgelaufene Zinsen
- Vorfälligkeitsentschädigung, falls Sie eine berechnen, mit Angabe der Berechnungsgrundlage
- Beträge, die mir nach § 501 Abs. 1 BGB zu erstatten sind, insbesondere anteilige laufzeitabhängige Kosten und Versicherungsprämien
Bitte nennen Sie außerdem die Bankverbindung und den Verwendungszweck, unter dem die Zahlung eingehen soll. Die Überweisung erfolgt durch einen Dritten im Rahmen einer Umschuldung.
Bitte bestätigen Sie mir nach Eingang der Zahlung schriftlich, dass das Darlehen vollständig erledigt ist, und veranlassen Sie die Erledigtmeldung an die Auskunfteien.
Mit freundlichen Grüßen
Der vorletzte Absatz erspart die häufigste Panne: Die Zahlung kommt von einer fremden IBAN und wird nicht zugeordnet. Der letzte sorgt dafür, dass die Erledigtmeldung nicht vergessen wird.
Die drei Posten, die du nachrechnest
1. Die Vorfälligkeitsentschädigung
Sie darf bei Allgemein-Verbraucherdarlehen nach § 502 Abs. 3 BGB höchstens betragen:
| Restlaufzeit nach der Ablösung | Obergrenze |
|---|---|
| mehr als ein Jahr | 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags |
| höchstens ein Jahr | 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags |
Bei 8.000 € Restschuld und mehr als einem Jahr Restlaufzeit sind das 80 €; bei höchstens einem Jahr 40 €. Zusätzlich gilt eine zweite Grenze: Die Entschädigung darf nie höher sein als die Sollzinsen, die zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung noch angefallen wären. Es gilt immer der niedrigere der beiden Werte.
Und der Punkt, der die Position ganz streichen kann: Nach § 502 Abs. 2 BGB ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlen. Schau in den alten Vertrag, bevor du zahlst.
2. Die Kostenermäßigung nach § 501 Abs. 1 BGB
Zahlst du vorzeitig zurück, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und die Kosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit. Alles, was du laufzeitabhängig im Voraus bezahlt hast, ist anteilig zurückzugeben. Das steht selten von allein in der Abrechnung — frag danach, und zwar benannt.
3. Eine eingebundene Restschuldversicherung
Wurde beim alten Kredit eine Restschuldversicherung mitfinanziert, ist die Prämie oft in einer Summe eingerechnet worden. Bei vorzeitiger Ablösung stellt sich die Frage nach der Rückvergütung des nicht verbrauchten Teils. Hier geht es je nach Vertrag um dreistellige bis vierstellige Beträge. Verlange die Antwort schriftlich und getrennt ausgewiesen.
Beim Dispo ist alles einfacher
Ein Dispositionskredit hat keine feste Laufzeit und keinen gebundenen Sollzinssatz. Damit entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung — der Anspruch aus § 502 Abs. 1 BGB setzt einen gebundenen Sollzinssatz voraus, den es hier nicht gibt. Die Ablösesumme ist schlicht der Sollsaldo zum Stichtag plus die bis dahin aufgelaufenen Zinsen. Du brauchst also nur den Tagessaldo und den Sollzinssatz.
Eine schriftliche Anfrage ist trotzdem sinnvoll, wenn der Dispo bei derselben Bank läuft wie ein weiterer Vertrag — dann musst du festlegen, welche Schuld die Zahlung tilgt.
Der Fehler, der am meisten kostet
Nicht die falsche Zahl. Sondern die zu alte Zahl.
Eine Ablösesumme, die vier Wochen im Umlauf war, ist keine Ablösesumme mehr. Wenn sich der Antrag verzögert, fordere sie neu an, bevor die Auszahlung läuft. Ein zweites Schreiben kostet dich zehn Minuten. Ein Restbetrag von wenigen Euro auf einem angeblich abgelösten Vertrag kostet dich Wochen, Telefonate und im schlechtesten Fall einen Auskunfteieintrag, der nicht erledigt wird.