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Wann sich Umschulden nicht lohnt

Sechs Fälle, in denen ein Umschuldungskredit teurer ist als das, was du schon hast — mit den Zahlen zum Nachrechnen und dem Punkt, ab dem er sich trägt.

Eine Umschuldung ist kein Rabatt. Sie ist ein neuer Kredit, mit dem alte Verbindlichkeiten bezahlt werden — und ob du dabei gewinnst, hängt an genau zwei Größen: dem Zinssatz und der Laufzeit. Fällt eine davon zu deinen Ungunsten aus, zahlst du am Ende mehr, obwohl die monatliche Rate sinkt.

Die folgenden sechs Fälle sind die häufigsten. In allen sechs sieht die Umschuldung auf den ersten Blick gut aus.

1. Deine alten Kredite laufen ohnehin bald aus

Der teuerste Fehler, und der unauffälligste. Angenommen, du hast noch 3.000 € Restschuld auf einem Ratenkredit zu 9,9 %, zwölf Monate Restlaufzeit. Gerechnet wird gegen einen Umschuldungskredit mit einem Sollzinssatz anfänglich von 15,62 % p. a.

RateLaufzeitGesamtkosten
Bestehender Kredit263,61 €12 Monate3.163 €
Umschuldung, Sollzinssatz anfänglich 15,62 %64,45 €72 Monate4.640 €

Die Rate fällt um 199 €. Das fühlt sich nach einer massiven Entlastung an. Bezahlt hast du dafür 1.477 € mehr — knapp die Hälfte der ursprünglichen Restschuld noch einmal obendrauf. Und du bist fünf Jahre länger gebunden.

Faustregel: Läuft der teuerste deiner Kredite in weniger als anderthalb Jahren aus, rechne sehr genau nach, bevor du ihn in einen Sechs-Jahres-Vertrag überführst.

2. Dein alter Zinssatz ist niedriger als der neue

Klingt trivial, wird aber ständig übersehen, weil die meisten ihren alten Zinssatz nicht kennen. Alte Ratenkredite aus Niedrigzinsjahren liegen oft bei 5 bis 8 %.

8.000 € Restschuld, 48 Monate Restlaufzeit:

RateGesamtkosten
Bestehend zu 6,9 %191,20 €9.178 €
Umschuldung zu 15,62 %225,17 €10.808 €

Bei gleicher Laufzeit kostet die Umschuldung hier 1.631 € mehr, und die Rate steigt sogar. Damit sie trotzdem sinkt, müsstest du die Laufzeit verlängern — was die Mehrkosten weiter erhöht.

Bevor du irgendetwas rechnest: hol die Sollzinssätze aller laufenden Verträge zusammen. Sie stehen im Kreditvertrag und in jeder Jahresabrechnung.

3. Du willst nur einen einzigen Kredit umschulden

Der Nutzen einer Umschuldung kommt aus zwei Quellen: einem niedrigeren Zinssatz und der Zusammenlegung mehrerer Fälligkeiten zu einer. Bei einem einzigen bestehenden Kredit fällt die zweite Quelle weg. Übrig bleibt der reine Zinsvergleich — und den gewinnst du nur, wenn der neue Zinssatz deutlich unter dem alten liegt.

Ein Umschuldungskredit ist ein Werkzeug gegen Streuung. Gegen einen einzelnen zu teuren Kredit hilft eher eine Sondertilgung oder ein direktes Gespräch mit der bestehenden Bank.

4. Die Vorfälligkeitsentschädigung frisst die Ersparnis

Wenn du einen Kredit vorzeitig zurückzahlst, darf der Kreditgeber eine Entschädigung verlangen. Die Höhe ist gesetzlich gedeckelt (§ 502 Abs. 3 BGB):

  • höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags
  • höchstens 0,5 %, wenn die Restlaufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt
  • und nie mehr als die Zinsen, die du bei planmäßiger Zahlung noch gezahlt hättest

Bei 12.000 € Restschuld sind das maximal 120 € beziehungsweise 60 €. Das ist keine große Zahl — aber sie fällt bei jedem abgelösten Vertrag einzeln an. Bei fünf Verträgen können daraus mehrere Hundert Euro werden, die niemand in die Ersparnisrechnung einträgt.

Wichtig: Bei Krediten mit veränderlichem Sollzinssatz darf gar keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden. Das betrifft unter anderem den Dispo.

5. Deine Rate ist schon jetzt nicht zu stemmen

Wenn du die bestehenden Raten nicht mehr bedienen kannst, ist die Umschuldung oft der Reflex — und meistens der falsche. Der neue Kreditgeber prüft deine Kreditwürdigkeit. Steht die Belastung bereits über dem, was dein Einkommen trägt, wird der Antrag abgelehnt. Und wenn er nicht abgelehnt wird, hast du am Ende einen weiteren Vertrag über eine längere Laufzeit, den du ebenfalls nicht bedienen kannst.

Ab diesem Punkt ist eine Schuldnerberatung der bessere Weg, nicht ein weiterer Kredit. Die Beratung ist bei anerkannten Stellen kostenlos, und sie kann Dinge, die kein Kreditvertrag kann: mit Gläubigern verhandeln, Forderungen auf Berechtigung prüfen, ein Verfahren einleiten.

6. Du verlängerst die Laufzeit „nur ein bisschen”

Die Rate sinkt mit jeder zusätzlichen Laufzeitstufe. Die Gesamtkosten steigen mit jeder ebenso — nur merkt man das nicht, weil man auf die Rate schaut. Bei 10.000 € zu 15,62 %:

LaufzeitRateGesamtbetragdavon Zinsen
72 Monate214,83 €15.468 €5.468 €
96 Monate183,06 €17.574 €7.574 €
120 Monate165,15 €19.818 €9.818 €
144 Monate154,10 €22.190 €12.190 €

Von sechs auf zwölf Jahre fällt die Rate um 28 %. Die Zinsen steigen um 123 %. Bei zwölf Jahren zahlst du mehr Zinsen, als du überhaupt geliehen hast.

Der Rechner auf unserer Startseite stellt diese beiden Zahlen absichtlich nebeneinander, statt nur die Ersparnis pro Monat zu zeigen.

Und wann trägt es sich dann?

Wenn der alte Zinssatz deutlich über dem neuen liegt und du die Laufzeit nicht ausdehnst. Beispiel Kreditkarten-Teilzahlung, 10.000 € zu 18,9 %, 36 Monate Restlaufzeit:

RateGesamtkosten
Teilzahlung zu 18,9 %366,05 €13.178 €
Umschuldung zu 15,62 %, gleiche 36 Monate349,70 €12.589 €

589 € gespart, bei praktisch gleicher Rate und gleicher Laufzeit. Das ist der Fall, für den eine Umschuldung gebaut ist: teure kurzfristige Schulden gegen einen günstigeren Ratenkredit tauschen, ohne die Rückzahlung zu strecken.

Alles darüber hinaus — jede zusätzliche Laufzeitstufe — kaufst du dir mit Zinsen. Das kann richtig sein, wenn dir Luft im Monatsbudget wichtiger ist als die Gesamtsumme. Es sollte nur eine bewusste Entscheidung sein und keine, die dir eine gesunkene Rate abgenommen hat.

Was du vor der Entscheidung zusammensuchst

  1. Für jeden laufenden Vertrag: Restschuld, Sollzinssatz, verbleibende Raten
  2. Die Frage an jeden Kreditgeber: Wie hoch ist die Ablösesumme zum Stichtag, und welche Vorfälligkeitsentschädigung fällt an?
  3. Summe der heutigen Monatsraten und Summe der heutigen Gesamtkosten
  4. Erst dann: das neue Angebot dagegenhalten — beide Zahlen, nicht nur die Rate

Quellen

  • § 502 BGB — Vorfälligkeitsentschädigung — gesetze-im-internet.de/bgb/__502.html
  • § 17 PAngV — Werbung mit Kreditzahlen, repräsentatives Beispiel — gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__17.html
  • Eigene Berechnung mit der Annuitätenformel, geprüft in tests/artikel-zahlen.spec.ts — librekredit_website

Wie wir rechnen, welche Annahmen wir treffen und wo unsere Zahlen an ihre Grenzen kommen, steht offen auf So rechnet Libre-Kredit.

Stand: 10. September 2026 · MyWage GmbH