Zum Inhalt springen
← Alle Beiträge

Umschuldung: welche Unterlagen verlangt werden

Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Vertragsunterlagen: was ein Kreditgeber beim Umschulden wirklich braucht, warum er es braucht und welche Angaben am häufigsten fehlen.

Die Unterlagenliste wirkt oft wie eine Hürde, die man überwinden muss. Sie ist das Gegenteil: Sie ist der Grund, warum überhaupt entschieden werden kann. Ein Kreditgeber, der weniger verlangt, prüft nicht wohlwollender — er prüft schlechter, und das endet häufiger mit einer Ablehnung, die niemand nachvollziehen kann.

Warum überhaupt

Nach § 505a Abs. 1 BGB muss der Darlehensgeber vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit prüfen. Bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehen darf er den Vertrag nur schließen, wenn sich aus der Prüfung keine erheblichen Zweifel daran ergeben, dass du deinen Verpflichtungen nachkommen wirst. Aufsichtsrechtlich flankiert das § 18a KWG.

Worauf er diese Prüfung stützen darf, sagt § 505b Abs. 1 BGB: auf deine eigenen Auskünfte und, soweit erforderlich, auf Auskünfte von Stellen, die geschäftsmäßig Daten zur Bewertung der Kreditwürdigkeit verarbeiten. Mehr Quellen gibt es nicht. Wenn du keine Angaben machst, bleibt nur die Auskunftei — und die kennt nur einen Ausschnitt.

Daraus folgt der ganze Rest dieses Beitrags: Je vollständiger deine Unterlagen, desto mehr steht auf der Seite, die du selbst beeinflussen kannst.

Und noch etwas folgt daraus: Nach § 505b Abs. 4 BGB muss der Darlehensgeber Verfahren und Angaben der Prüfung festlegen, dokumentieren und aufbewahren. Das ist der Grund, warum Unterlagen förmlich eingereicht und nicht am Telefon besprochen werden.

Der Grundstock

Für praktisch jeden Antrag:

UnterlageUmfangWofür
AusweisdokumentgültigIdentität, Alter, Wohnsitz
Gehaltsabrechnungendie letzten 3 MonateHöhe und Regelmäßigkeit des Einkommens
Kontoauszüge des Gehaltskontosdie letzten 1 bis 3 MonateTatsächliche Ein- und Ausgänge
IBAN des Auszahlungskontos—Auszahlung und Lastschrift

Für den Libre-Kredit kommen die Rahmendaten dazu: mindestens 21 Jahre, Wohnsitz und Girokonto in Deutschland, ein regelmäßiges Nettoeinkommen ab 1.500 € im Monat.

Was bei einer Umschuldung zusätzlich gebraucht wird

Das ist der Teil, den Standardlisten vergessen. Eine Umschuldung ist kein normaler Kreditantrag — sie ist ein Kreditantrag plus eine Ablösung. Für jeden Vertrag, der verschwinden soll:

  • Gläubiger und Vertrags- oder Darlehensnummer — ohne sie lässt sich keine Überweisung zuordnen
  • IBAN des Gläubigers für die Direktüberweisung
  • Ablösesumme mit Stichtag, möglichst schriftlich vom Gläubiger
  • Aktuelle Rate und Restlaufzeit — daraus ergibt sich, ob die Umschuldung überhaupt etwas verbessert

Beim Dispo genügt der Sollsaldo und der Sollzinssatz. Beim Autokredit kommt die Frage dazu, wann und an wen die Zulassungsbescheinigung Teil II herausgegeben wird.

Je nach Einkommensart

Angestellte sind der einfachste Fall: drei Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, fertig. Ist die Probezeit noch nicht vorbei oder der Vertrag befristet, wird das regelmäßig abgefragt — verschweigen hilft nicht, es steht auf der Abrechnung oder fällt im Kontoauszug auf.

Selbstständige und Freiberufler brauchen mehr: in der Regel die Einkommensteuerbescheide der letzten ein bis zwei Jahre, oft die Betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Jahres, manchmal Geschäftskontoauszüge. Der Grund ist die Schwankung — bei einem gleichbleibenden Gehalt reichen drei Monate, bei schwankenden Einnahmen nicht.

Rentnerinnen und Rentner legen den Rentenbescheid oder die jährliche Rentenanpassungsmitteilung vor.

Zusätzliche Einkünfte — Kindergeld, Unterhalt, Mieteinnahmen, Elterngeld — zählen mit, wenn sie belegt sind. Belegt heißt: Bescheid oder wiederkehrender Eingang auf dem Kontoauszug. Eine mündliche Angabe ohne Beleg verbessert die Rechnung nicht.

Warum die Kontoauszüge unbequem sind

Die Gehaltsabrechnung zeigt, was hereinkommt. Der Kontoauszug zeigt, was hinausgeht — und damit die Zahl, auf die es ankommt: was nach allen laufenden Verpflichtungen übrig bleibt.

Auf dem Auszug stehen Dinge, über die man ungern schreibt: die Rate, die man vergessen hat anzugeben, die Rücklastschrift vom vorletzten Monat, die Abbuchungen an Ratenzahlungsanbieter. Genau deshalb wird der Auszug verlangt.

Der praktische Rat ist deshalb unromantisch: Gib alles an, was auf dem Auszug zu sehen sein wird. Ein vergessener Vertrag, der im Auszug auftaucht, wirkt schlechter als derselbe Vertrag, den du selbst genannt hast — im ersten Fall stimmen deine Angaben nicht, und die Angaben sind nach § 505b Abs. 1 BGB eine der beiden zulässigen Grundlagen der Prüfung.

Form und Lesbarkeit

Praktische Punkte, die mehr Anträge aufhalten als jede inhaltliche Frage:

  • Vollständige Seiten. Eine Gehaltsabrechnung besteht oft aus zwei Seiten. Kontoauszüge werden fortlaufend nummeriert — fehlt eine Nummer, wird nachgefragt.
  • Keine geschwärzten Beträge. Eine Schwärzung an der Stelle, auf die es ankommt, führt zur Rückfrage, nicht zum Durchwinken.
  • Lesbare Dateien. PDF aus dem Onlinebanking schlägt das abfotografierte Papier. Schräge Handyfotos mit Schatten sind der häufigste Grund für eine zweite Runde.
  • Namen und IBAN sichtbar. Ein Auszug ohne Kontoinhaber ist kein Nachweis.

Wie lange es dauert

Eine Woche bis drei ist realistisch, und der Unterschied liegt fast immer an Nachforderungen, nicht an der Bearbeitungszeit selbst. Wer die Ablösesummen schon beim Antrag beilegt, spart die Runde, die sonst am Ende kommt — und genau diese Runde ist die, in der Stichtage veralten.

Was du nicht vorlegen musst

Ein Kreditgeber prüft deine Zahlungsfähigkeit. Er entscheidet nicht über deine Lebensführung. Unterlagen, die mit der Rückzahlung nichts zu tun haben, gehören nicht in einen Kreditantrag. Wenn eine Anforderung dir sachfremd erscheint, frag nach dem Zweck — das ist eine zulässige Frage, und eine belastbare Antwort sollte es dazu geben.

Quellen

  • § 505a Abs. 1 BGB — Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung vor Vertragsschluss — gesetze-im-internet.de/bgb/__505a.html
  • § 505b Abs. 1 BGB — zulässige Grundlagen der Prüfung bei Allgemein-Verbraucherdarlehen — gesetze-im-internet.de/bgb/__505b.html
  • § 505b Abs. 4 BGB — Dokumentationspflicht des Darlehensgebers — gesetze-im-internet.de/bgb/__505b.html
  • § 18a KWG — Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehen — gesetze-im-internet.de/kredwg/__18a.html

Wie wir rechnen, welche Annahmen wir treffen und wo unsere Zahlen an ihre Grenzen kommen, steht offen auf So rechnet Libre-Kredit.

Stand: 22. September 2026 · MyWage GmbH