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Kreditwürdigkeitsprüfung: wird beim Umschulden neu geprüft?

Ja — jede Umschuldung ist ein neuer Kreditvertrag mit vollständiger Kreditwürdigkeitsprüfung. Was der Kreditgeber prüfen muss, was er darf und was eine Ablehnung bedeutet.

Ja. Und zwar vollständig, so als hättest du nie einen Kredit gehabt.

Das überrascht viele, weil eine Umschuldung sich wie eine Umbuchung anfühlt: dieselben Schulden, nur anders sortiert. Rechtlich ist es das nicht. Es ist ein neuer Verbraucherdarlehensvertrag mit einem neuen Kreditgeber, und der ist zur Prüfung nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.

Warum die Prüfung Pflicht ist

§ 505a BGB verpflichtet den Kreditgeber, vor Vertragsschluss deine Kreditwürdigkeit zu prüfen. Er darf den Vertrag nur schließen, wenn keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass du das Darlehen vertragsgemäß zurückzahlen kannst. § 18a KWG wiederholt das aufsichtsrechtlich.

Diese Vorschriften stammen aus der Zeit nach der Finanzkrise und haben einen Zweck, der auch dir dient: Sie sollen verhindern, dass jemand einen Kredit bekommt, den er absehbar nicht bedienen kann. Eine Ablehnung ist deshalb nicht nur eine geschäftliche Entscheidung — sie kann eine gesetzliche Pflicht sein.

Das hat eine unbequeme Konsequenz: Wer die bestehenden Raten nicht mehr schafft, bekommt die Umschuldung oft gerade deshalb nicht. Der Kredit, der helfen soll, wird durch die Lage verhindert, die ihn nötig macht. Wenn du an diesem Punkt stehst, ist eine Schuldnerberatung der Weg, nicht ein weiterer Antrag.

Was tatsächlich geprüft wird

Der Kreditgeber muss sich ein Bild von deiner Zahlungsfähigkeit machen. Dazu gehören in der Regel:

  • Einkommen: Höhe, Regelmäßigkeit, Art des Arbeitsverhältnisses
  • Ausgaben: Miete, Unterhalt, laufende Kredite, Versicherungen
  • Bestehende Verpflichtungen: genau die, die du ablösen willst — sie zählen bis zur Ablösung mit
  • Auskunfteidaten: bestehende Verträge, Zahlungsstörungen, laufende Verfahren

Was nicht ausreicht: allein die Bewertung einer Auskunftei. Die Prüfung muss sich auf deine tatsächliche wirtschaftliche Lage stützen, nicht nur auf einen Zahlenwert.

Konditionenanfrage und Kreditanfrage

Zwei Begriffe, die sich sehr ähnlich anhören und sehr verschiedene Folgen haben:

Eine Konditionenanfrage dient dazu, dir ein Angebot zu machen. Sie wird bei der Auskunftei so gekennzeichnet, dass sie deine Bewertung nicht verändert und für andere Banken nicht sichtbar ist. Deshalb ist sie folgenlos, und deshalb werben Vermittler damit.

Eine Kreditanfrage wird gestellt, wenn ein Vertrag tatsächlich zustande kommt. Sie wird gemeldet und ist sichtbar.

Der Unterschied ist real, aber er wird gelegentlich überverkauft. Eine Konditionenanfrage ändert nichts an deiner Bewertung — sie ändert aber auch nichts daran, dass beim Abschluss ein neuer Vertrag entsteht und gemeldet wird.

Wenn abgelehnt wird

Eine Ablehnung ist kein Urteil über dich, sondern eine Aussage über das Verhältnis von Belastung und Einkommen zum heutigen Tag. Drei Dinge lohnen sich danach:

Frag nach dem Grund. Wird die Entscheidung ausschließlich automatisiert getroffen und hat für dich erhebliche Auswirkungen, hast du nach Art. 22 DSGVO Anspruch darauf, eine menschliche Prüfung zu verlangen und deinen Standpunkt darzulegen.

Prüf deine Daten. Falsche oder veraltete Einträge bei Auskunfteien kommen vor. Du kannst sie einsehen und Korrektur verlangen.

Nimm die Ablehnung ernst. Wenn zwei oder drei Kreditgeber unabhängig voneinander zu demselben Ergebnis kommen, ist die Aussage nicht „such weiter”, sondern „ein weiterer Kredit ist nicht die Lösung”. Ab diesem Punkt hilft eine kostenlose Schuldnerberatung mehr als der nächste Antrag.

Was das für die Umschuldung praktisch heißt

Plane die Prüfung ein, statt sie zu übersehen:

  1. Sammle deine Unterlagen, bevor du anfragst — das verkürzt die Bearbeitung erheblich
  2. Sei bei den bestehenden Verbindlichkeiten vollständig. Verschwiegene Verträge tauchen in der Auskunft ohnehin auf und kosten Glaubwürdigkeit
  3. Rechne damit, dass die Prüfung ein paar Tage dauert. Wer dir eine Auszahlung binnen Minuten zusagt, sagt etwas zu, das mit einer ordentlichen Kreditwürdigkeitsprüfung schwer vereinbar ist

Quellen

  • § 505a BGB — Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit — gesetze-im-internet.de/bgb/__505a.html
  • § 18a KWG — Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehen — gesetze-im-internet.de/kredwg/__18a.html
  • Art. 22 DSGVO — automatisierte Entscheidungen im Einzelfall — dsgvo-gesetz.de/art-22-dsgvo

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Stand: 10. September 2026 · MyWage GmbH