Sondertilgung oder Umschuldung?
Wenn du Luft hast, ist schneller tilgen fast immer billiger als umschulden — 50 € mehr im Monat sparen bei 10.000 € rund 1.618 € Zinsen und verkürzen die Laufzeit um 19 Monate.
Die meisten Beiträge über Umschuldung gehen davon aus, dass zu wenig Geld da ist. Dieser geht vom Gegenteil aus: Es ist etwas übrig. Dann ist die Frage nicht, wie man die Rate senkt, sondern warum man überhaupt so lange zahlt.
Das Recht, das du ohnehin hast
§ 500 Abs. 2 BGB: Du darfst deine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit vorzeitig erfüllen, ganz oder teilweise. Es braucht keine Sondertilgungsklausel und keine Erlaubnis; nur beim Immobiliardarlehen mit Zinsbindung gilt etwas anderes.
Und § 501 Abs. 1 BGB: Soweit du vorzeitig zurückzahlst, ermäßigen sich die Gesamtkosten des Kredits um die Zinsen und Kosten, die auf die verbleibende Laufzeit entfallen. Du zahlst also nicht für Zeit, die du nicht in Anspruch nimmst.
Was ein bisschen mehr im Monat bewirkt
10.000 € zu 15,62 % über 72 Monate, Rate 214,83 €. Und dieselbe Schuld mit einer höheren Rate:
| Monatlich | Laufzeit | Zinsen insgesamt | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 214,83 € | 72 Monate | 5.468 € | — |
| 239,83 € | 61 Monate | 4.512 € | rund 956 € |
| 264,83 € | 53 Monate | 3.850 € | rund 1.618 € |
| 314,83 € | 42 Monate | 2.988 € | rund 2.480 € |
50 € mehr im Monat verkürzen die Laufzeit um 19 Monate und sparen rund 1.618 €. Das ist mehr, als fast jede Umschuldung an Zinsvorteil hergibt — und es kostet keinen neuen Vertrag, keine Prüfung, keinen Eintrag.
Der Grund für den überproportionalen Effekt: Bei einem hohen Zinssatz geht ein großer Teil der Rate in die Zinsen. Bei 10.000 € sind das im ersten Monat 130,17 € von 214,83 € — nur 84,66 € tilgen tatsächlich. Jeder zusätzliche Euro geht dagegen vollständig in die Tilgung und spart die Zinsen aller Folgemonate auf diesen Betrag.
Was es kosten darf
Die Vorfälligkeitsentschädigung. Drei Regeln aus § 502 BGB, und alle drei sprechen für dich:
Sie setzt voraus, dass der Sollzinssatz gebunden ist (Absatz 1). Ist dein Zins veränderlich — auf dieser Seite steht er als anfänglich —, besteht der Anspruch nicht.
Sie ist gedeckelt (Absatz 3): höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, und höchstens 0,5 %, wenn zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung nicht mehr als ein Jahr liegt. Zusätzlich darf sie nie höher sein als die Sollzinsen, die in dieser Zeit noch angefallen wären.
Sie entfällt ganz (Absatz 2), wenn im Vertrag die Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung fehlen.
Bei 2.000 € Sondertilgung sind das im Höchstfall 20 € — gegen eine Zinsersparnis, die ein Vielfaches beträgt. Beim Dispo entfällt sie ohnehin.
Sondertilgung oder Umschuldung — die Abgrenzung
Beides senkt Kosten, aber an verschiedenen Stellen.
| Sondertilgung | Umschuldung | |
|---|---|---|
| Setzt an | der Laufzeit | dem Zinssatz |
| Lohnt sich bei | hohem Zins, vorhandener Liquidität | mehreren teuren Verträgen |
| Kosten | höchstens 1 % Entschädigung | neue Prüfung, neue Laufzeit, oft höhere Gesamtkosten |
| Monatliche Belastung | steigt | sinkt |
| Auskunftei | keine Änderung | neuer Vertrag, alte werden erledigt |
Die Faustregel ist schlicht: Wer Luft hat, tilgt. Wer keine hat, ordnet neu. Eine Umschuldung, die die Rate senkt, obwohl man sie hätte zahlen können, verkauft Geld gegen Zeit — zu einem schlechten Kurs.
Die Reihenfolge, wenn du mehrere Schulden hast
Nicht die größte zuerst, sondern die teuerste. Ein Dispo zu 13 % vor einem Ratenkredit zu 6 %, egal wie groß die Beträge sind. Jeder Euro spart dort am meisten, wo der Zinssatz am höchsten ist.
Zwei praktische Punkte:
Sag ausdrücklich, was getilgt werden soll. Hält derselbe Gläubiger mehrere Forderungen, bestimmst du nach § 366 Abs. 1 BGB, welche die Zahlung tilgt — im Verwendungszweck oder in einem kurzen Schreiben. Ohne diese Bestimmung greift die gesetzliche Reihenfolge des Absatzes 2, und die trifft nicht zwangsläufig die teuerste Schuld.
Sag, ob die Rate oder die Laufzeit sinken soll. Viele Kreditgeber senken nach einer Sondertilgung automatisch die Rate und lassen die Laufzeit stehen. Das ist der Effekt, den du gerade nicht willst: Er verschenkt fast die gesamte Ersparnis. Verlange ausdrücklich die Verkürzung der Laufzeit.
Wann Sondertilgung die falsche Antwort ist
Wenn du keinen Notgroschen hast. Geld, das im Kredit steckt, ist weg. Wer seine letzte Rücklage in die Tilgung gibt und drei Wochen später eine Autoreparatur bezahlen muss, finanziert sie zu Dispokonditionen — also teurer, als der getilgte Kredit war. Zwei bis drei Nettogehälter Reserve gehen vor.
Wenn eine teurere Schuld offen ist. Erst der Dispo, dann der Ratenkredit.
Wenn du dich dabei übernimmst. Eine dauerhaft erhöhte Rate, die im dritten Monat nicht mehr geht, erzeugt genau den Verzug, den sie vermeiden sollte. Besser: die reguläre Rate zahlen und einmal im Jahr das ansparen, was übrig war. Eine jährliche Sondertilgung ist weniger wirksam als eine monatlich erhöhte Rate — aber deutlich wirksamer als eine, die scheitert.
Rechner
Was bringt es, einfach mehr zu tilgen?
Jeder zusätzliche Euro geht vollständig in die Tilgung und spart die Zinsen aller Folgemonate auf diesen Betrag. Deshalb wirkt ein kleiner Aufschlag stärker, als die meisten erwarten.
| Weg | Monatlich | Dauer | Zinsen |
|---|---|---|---|
| Weiter wie bisher | — | — | — |
| Rate erhöhen | — | — | — |
| Stattdessen umschulden (72 Monate) | — | — | — |
Gerechnet wird in deinem Browser; die Zahlen werden nicht übertragen. Die Rate in Zeile eins folgt aus Restschuld, Zinssatz und Restlaufzeit — sie ist die Annuität, nicht zwingend der Betrag auf deinem Kontoauszug. Für das Umschulden wird der Sollzinssatz dieses Angebots angesetzt (15,62 % anfänglich); ob du ihn bekommst, entscheidet die Kreditwürdigkeitsprüfung. Was am Ende offen bleibt und sich allein aus dem Runden der Rate erklären lässt, zählt nicht als eigener Monat, sondern wird der letzten Rate zugeschlagen — sie ist dann um wenige Cent höher.
Vorzeitig zurückzahlen darfst du nach § 500 Abs. 2 BGB jederzeit, ganz oder teilweise. Eine Vorfälligkeitsentschädigung setzt nach § 502 Abs. 1 BGB einen gebundenen Sollzinssatz voraus und ist nach Absatz 3 auf 1 % des zurückgezahlten Betrags gedeckelt, bei weniger als zwölf Monaten Restlaufzeit auf 0,5 %.
Zeile zwei kostet keinen neuen Vertrag, keine Prüfung und keinen Eintrag bei einer Auskunftei.