Ratenpause und Stundung
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ratenpause gibt es nicht — der bestehende Vertrag lässt trotzdem mehr zu, als die meisten wissen. Was du verlangen kannst und was es kostet.
Wenn es eng wird, denken die meisten zuerst an einen neuen Kredit. Der naheliegendere Schritt kostet nichts und dauert ein Telefonat: mit dem bestehenden Gläubiger reden.
Die unbequeme Vorbemerkung
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ratenpause gibt es nicht. Der Zahlungsaufschub während der Pandemie war eine befristete Sonderregelung, die ausgelaufen ist. Was heute möglich ist, ist eine vertragliche Vereinbarung — also Verhandlungssache.
Das klingt schlechter, als es ist. Kreditgeber vereinbaren solche Pausen regelmäßig, und zwar aus Eigeninteresse: Eine Rate, die drei Monate später kommt, ist besser als eine gekündigte Forderung, die über ein Inkassobüro läuft.
Die drei Varianten
| Was passiert | Wirkung auf die Gesamtkosten | |
|---|---|---|
| Ratenaussetzung | Ein oder mehrere Monate keine Rate, Laufzeit verlängert sich | Zinsen laufen weiter — es wird teurer |
| Ratenreduzierung | Dauerhaft kleinere Rate, längere Laufzeit | Deutlich teurer, dafür dauerhaft tragbar |
| Stundung | Fälligkeit wird hinausgeschoben, oft der ganze Restbetrag | Je nach Vereinbarung mit oder ohne Zusatzzins |
Bei allen dreien gilt derselbe Grundsatz: Die Zinsen pausieren nicht. Was du nicht tilgst, verzinst sich weiter. Eine Ratenpause ist kein Geschenk, sondern eine Verschiebung mit Preisschild.
Was eine Pause kostet
Bei 10.000 € Restschuld und 15,62 % laufen während einer Pause rund 130,17 € Zinsen pro Monat auf — und zwar zusätzlich zu dem, was ohnehin gezahlt wird.
Das sind für drei Monate rund 390 € — und genau hier hören die meisten Rechnungen auf. Sie ist unvollständig. 390 € ist nur, was während der Pause aufläuft. Was danach passiert, kostet mehr:
Werden die gestundeten Zinsen dem Saldo zugeschlagen und mitverzinst, steigt die Restschuld, die Rate bleibt gleich — und der Kredit läuft länger. Bei 10.000 € zu 15,62 % und einer Rate von 214,83 € sind das acht Monate zusätzlich für drei Monate Pause, und die Pause kostet am Ende nicht 390 €, sondern 1.074,15 €.
Ob die Zinsen mitverzinst werden, steht in der Vereinbarung. § 248 Abs. 1 BGB erklärt eine im Voraus getroffene Abrede über Zinseszinsen für nichtig — Absatz 2 nimmt Kreditinstitute davon aber ausdrücklich aus. Für Banken ist die Ausnahme der Normalfall. In diesem Beispiel macht der Unterschied 683,65 € aus. Es ist also eine Frage, die sich zu stellen lohnt, bevor man zusagt.
Der Rechner unten rechnet beide Varianten mit deinen Zahlen durch. Ob sich der Preis lohnt, hängt danach an einer einzigen Frage: Ist die Ursache vorübergehend?
- Kurzarbeit, Krankheit mit absehbarem Ende, eine einmalige Sonderausgabe — dann ja. Die Pause überbrückt genau das, wofür sie gedacht ist.
- Dauerhaft gesunkenes Einkommen — dann nein. Nach drei Monaten steht dasselbe Problem da, nur mit mehr Schulden und einer längeren Laufzeit.
Im zweiten Fall ist die Ratenreduzierung das ehrlichere Werkzeug, und wenn die auch nicht reicht, ist es kein Ratenproblem mehr.
Warum es sich lohnt, früh anzurufen
§ 498 Abs. 1 BGB sagt, wann ein Kreditgeber ein Teilzahlungsdarlehen wegen Zahlungsverzugs kündigen darf. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Du bist mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug und erreichst dabei mindestens 10 % des Darlehensnennbetrags (bei Laufzeiten über drei Jahre: 5 %).
- Der Kreditgeber hat dir erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung gesetzt und dabei angekündigt, die gesamte Restschuld zu fordern.
Und der Satz, den kaum jemand kennt: Spätestens mit dieser Fristsetzung soll der Kreditgeber dir ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten.
Daraus folgt nichts Romantisches, aber etwas Praktisches: Du hast ein Zeitfenster, und es ist größer als eine verpasste Rate. Wer in diesem Fenster von sich aus anruft, verhandelt aus einer erheblich besseren Position als jemand, der auf das Kündigungsschreiben wartet.
Und die Alternative ist teuer: Im Verzug schuldest du nach § 288 Abs. 1 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei einem Basiszinssatz von 1,52 % seit dem 01.07.2026 sind das 6,52 % — zusätzlich zu dem, was der Vertrag ohnehin vorsieht, plus Mahnkosten.
Wie du es anfragst
Schriftlich, konkret, mit einem Vorschlag. Was hineingehört:
- Vertrags- oder Darlehensnummer
- Was du willst: Aussetzung von X Raten, oder Reduzierung auf Y € ab wann
- Warum: der Grund, kurz und belegbar
- Wie es weitergeht: ab wann du die reguläre Rate wieder zahlst
- Die Bitte um schriftliche Bestätigung
Der vorletzte Punkt entscheidet. Ein Vorschlag mit einem Enddatum wird angenommen, eine unbestimmte Bitte um Aufschub selten.
Und bevor du unterschreibst, drei Fragen:
- Wird die Laufzeit verlängert oder die Rate danach erhöht? Beides kommt vor, und das Zweite trifft dich härter.
- Fallen Bearbeitungsentgelte an?
- Was wird der Auskunftei gemeldet? Eine einvernehmliche Vereinbarung ist etwas anderes als ein Zahlungsverzug — lass dir sagen, was gemeldet wird.
Wann die Pause besser ist als eine Umschuldung
Die Abgrenzung ist überraschend klar:
| Lage | Besseres Werkzeug |
|---|---|
| Ein Vertrag, vorübergehender Engpass | Ratenpause beim bestehenden Gläubiger |
| Ein Vertrag, dauerhaft zu hohe Rate | Ratenreduzierung beim bestehenden Gläubiger |
| Mehrere teure Verträge, tragfähiges Einkommen | Umschuldung |
| Einkommen trägt auch die niedrigste Rate nicht | Beratung, kein Kredit |
Der zweite Fall wird am häufigsten falsch behandelt. Wer einen Kredit hat und dessen Rate senken will, braucht keinen neuen Vertrag — die Änderung des bestehenden ist billiger, weil keine zweite Bonitätsprüfung und keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Und in die andere Richtung: Wenn du Luft hast statt zu wenig, ist Sondertilgung nach § 500 Abs. 2 BGB das Gegenstück zu diesem Beitrag — jederzeit möglich, und es senkt die Kosten, statt sie zu verschieben.
Was du nicht tun solltest
Die Lastschrift platzen lassen, ohne anzurufen. Eine Rücklastschrift kostet Gebühren, löst den Verzug aus und ist der schlechteste denkbare Gesprächseinstieg.
Die Pause mit einem neuen Kredit überbrücken. Wer die Rate des einen Kredits mit einem anderen bezahlt, hat kein Liquiditätsproblem mehr.
Auf eine mündliche Zusage vertrauen. Ohne schriftliche Bestätigung läuft die Lastschrift weiter, und dann ist es dein Wort gegen den Kontoauszug.
Rechner
Was kostet eine Ratenpause?
Eine Pause verschiebt die Raten, nicht die Zinsen. Was während der Pause aufläuft, ist dabei nur der kleinere Teil des Preises — der größere entsteht danach, weil länger gezahlt wird.
| Weg | Dauer | Gesamtbetrag | Mehrkosten |
|---|---|---|---|
| Weiter wie bisher | — | — | — |
| Pause, Zinsen werden mitverzinst | — | — | — |
| Pause, Zinsen bleiben zinsfrei stehen | — | — | — |
Gerechnet wird in deinem Browser; die Zahlen werden nicht übertragen. Der Gesamtbetrag ist Rate × Monate — die Bank bucht die vereinbarte Rate ab, nicht einen ungerundeten Wert. Was am Ende offen bleibt und sich allein aus dem Runden erklären lässt, zählt nicht als eigener Monat, sondern wird der letzten Rate zugeschlagen. Die Pause beginnt hier mit dem ersten ausgesetzten Monat; Bearbeitungsentgelte oder Änderungsgebühren sind nicht enthalten, weil sie von Haus zu Haus verschieden sind — frag danach. Weil in ganzen Raten gerechnet wird, springen die Mehrkosten in Stufen: Ein und zwei Monate Pause können denselben Betrag ergeben, wenn am Ende gleich viele Raten übrig bleiben.
Ob Zeile zwei oder Zeile drei gilt, steht in der Vereinbarung und nicht im Gesetz. § 248 Abs. 1 BGB erklärt eine im Voraus getroffene Abrede, dass fällige Zinsen wieder Zinsen tragen sollen, zwar für nichtig — Absatz 2 nimmt Kreditinstitute davon aber ausdrücklich aus. Für Banken ist die Ausnahme der Normalfall. Es lohnt sich deshalb, vor der Zusage ausdrücklich zu fragen, wie die gestundeten Zinsen behandelt werden.
Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht. Wer früh anruft, verhandelt aber aus einer anderen Lage als jemand, bei dem schon eine Rate geplatzt ist — und eine Kündigung wegen Verzugs setzt nach § 498 Abs. 1 BGB mehr voraus, als die meisten annehmen.