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Das repräsentative Beispiel lesen

Der Kleingedruckte unter jeder Kreditwerbung ist die ehrlichste Zahl auf der ganzen Seite — wenn man weiß, was § 17 PAngV vorschreibt und was die Zwei-Drittel-Regel bedeutet.

Unter jeder Kreditwerbung steht ein grauer Kasten in kleiner Schrift, den niemand liest. Er ist der informativste Teil der ganzen Anzeige — und der einzige, dessen Inhalt gesetzlich vorgeschrieben ist.

Was drinstehen muss

§ 17 PAngV regelt die Werbung für Verbraucherdarlehen. Wer mit Zahlen zum Kredit wirbt, muss nach Absatz 2 und 3 angeben:

AngabeWas sie sagt
Identität des DarlehensgebersWer das Geld verleiht — nicht immer der, dessen Logo oben steht
NettodarlehensbetragWas ausgezahlt wird
SollzinssatzDer reine Zins, ohne Nebenkosten
Effektiver JahreszinsDie Gesamtkosten als Jahresprozentsatz
GesamtbetragWas am Ende zurückgezahlt ist
LaufzeitÜber wie viele Monate
Höhe der RatenWas monatlich abgeht

Diese Angaben gehören nach Absatz 4 in ein Beispiel — deshalb heißt der Kasten „repräsentatives Beispiel”. Und ein Satz aus Absatz 2 ist praktisch nützlich: „In der Werbung ist der effektive Jahreszins mindestens genauso hervorzuheben wie jeder andere Zinssatz.” Wer einen kleinen Sollzins groß und den effektiven Jahreszins klein setzt, verstößt dagegen.

Die Zwei-Drittel-Regel — der eigentliche Punkt

Der wichtigste Satz des ganzen Paragraphen steht in Absatz 4:

„Bei der Auswahl des Beispiels muss der Werbende von einem effektiven Jahreszins ausgehen, von dem der Werbende erwarten darf, dass mindestens zwei Drittel der auf Grund der Werbung zustande kommenden Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abgeschlossen werden.”

Übersetzt: Der Zins im Beispiel ist keine Bestleistung, sondern eine Zusage über die Verteilung. Mindestens zwei von drei Verträgen müssen zu diesem Zins oder besser zustande kommen.

Daraus folgt die praktische Lesehilfe:

  • Ein Beispielzins ist ungefähr das, was die schlechteren zwei Drittel der Kunden noch bekommen — nicht das, was der beste Kunde bekommt.
  • Ein Angebot mit „ab 2,99 %” im Fließtext und 11,9 % im Beispiel sagt dir, dass die 2,99 % eine Randerscheinung sind.
  • Je größer der Abstand zwischen der beworbenen Zahl und der Zahl im Beispiel, desto stärker streut das Angebot nach Bonität.

Ein Angebot ohne Zinsspanne — ein Zins für alle — hat diesen Abstand nicht. Das ist weder gut noch schlecht, es ist eine andere Bauart: Der Preis ist vorher bekannt, dafür gibt es keinen Bonitätsrabatt.

Unser Beispiel, Zeile für Zeile

Nettodarlehensbetrag 10.000 €, Sollzinssatz anfänglich 15,62 % p.a., effektiver Jahreszins 16,79 %, 72 monatliche Raten à 214,84 €, Gesamtbetrag 15.468,48 €.

Was jede Zahl bedeutet:

10.000 € Nettodarlehensbetrag — das, was ausgezahlt wird. Nicht das, was du schuldest.

15,62 % Sollzinssatz anfänglich — „anfänglich” ist kein Füllwort. Es heißt: veränderlich. Der Zins kann sich später bewegen, und zwar in beide Richtungen. Ist ein Zinssatz dagegen gebunden, steht genau dieses Wort im Angebot.

16,79 % effektiver Jahreszins — die Zahl zum Vergleichen. Der Abstand von 1,17 Prozentpunkten zum Sollzins entsteht allein daraus, dass monatlich statt jährlich gezahlt wird. Details dazu im Beitrag zum Effektivzins.

72 Raten à 214,84 € — 72 Monate sind hier zugleich die kürzeste wählbare Laufzeit. Das ist ungewöhnlich; viele Anbieter setzen ins Beispiel die längste Laufzeit, weil die Rate dann am kleinsten aussieht.

15.468,48 € Gesamtbetrag — 5.468,48 € über dem ausgezahlten Betrag. Das ist die Zahl, die am meisten weh tut, und deshalb die wichtigste.

Wie man zwei Angebote damit vergleicht

Nur über den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag bei gleicher Laufzeit. Alles andere führt in die Irre:

Vergleich über …Warum das schiefgeht
die RateEine niedrige Rate kann schlicht eine längere Laufzeit sein
den SollzinsNebenkosten sind nicht drin — er ist nicht vergleichbar
den Gesamtbetrag bei verschiedenen LaufzeitenVergleicht Zeit, nicht Preis

Und ein Prüfschritt, den fast niemand macht: Rate mal Laufzeit rechnen. 214,84 × 72 = 15.468,48 €. Stimmt die Multiplikation nicht mit dem angegebenen Gesamtbetrag überein, fehlt etwas — meist eine Gebühr oder eine Restschuldversicherung.

Wo das Beispiel an seine Grenzen kommt

Drei Dinge, die es nicht sagt:

Ob du diesen Zins bekommst. Die Zwei-Drittel-Regel ist eine Aussage über die Gesamtheit der Verträge, nicht über deinen. Bei einem Anbieter mit Zinsspanne kannst du darüber liegen.

Was Zusatzprodukte kosten. Eine Restschuldversicherung geht nach § 16 PAngV nur dann in den effektiven Jahreszins ein, wenn sie Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist. Freiwillig abgeschlossen steht sie draußen — und kann die tatsächlichen Kosten erheblich anheben, ohne den beworbenen Effektivzins zu verändern.

Was passiert, wenn du nicht zahlst. Kosten wegen Nichterfüllung sind nach § 16 PAngV ausdrücklich ausgenommen. Verzugszinsen, Mahnkosten und Rücklastschriftentgelte tauchen im Beispiel nie auf.

Der Ein-Minuten-Test

Vor jedem Kreditvergleich:

  1. Repräsentatives Beispiel suchen. Fehlt es bei einer Werbung mit Zahlen, ist das ein Verstoß gegen § 17 PAngV — und ein Grund, misstrauisch zu werden.
  2. Effektiven Jahreszins herausschreiben. Nur ihn, nicht den Sollzins.
  3. Abstand zur groß beworbenen Zahl messen. Groß = starke Streuung.
  4. Rate mal Laufzeit rechnen und mit dem Gesamtbetrag abgleichen.
  5. Prüfen, ob „anfänglich” oder „gebunden” dasteht.

Fünf Schritte, eine Minute. Sie ersetzen kein Angebot, aber sie sortieren die Werbung aus, die nicht hält, was ihre Überschrift verspricht.

Quellen

  • § 17 PAngV — Werbung für Verbraucherdarlehen, Pflichtangaben und repräsentatives Beispiel — gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__17.html
  • § 17 Abs. 4 PAngV — Zwei-Drittel-Regel bei der Auswahl des Beispiels — gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__17.html
  • § 16 PAngV in Verbindung mit Anlage 1 — Berechnung des effektiven Jahreszinses — gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__16.html
  • Alle Beträge dieses Beitrags nachgerechnet in tests/artikel-zahlen.spec.ts — Repository librekredit_website, Stand 22.09.2026

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Stand: 22. September 2026 · MyWage GmbH