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Effektiver Jahreszins gegen Sollzins

Nur eine der beiden Zahlen taugt zum Vergleichen — und selbst die hat ein Loch, durch das eine freiwillige Restschuldversicherung komplett hindurchpasst.

Zwei Zinssätze stehen in jedem Kreditangebot, und sie sind nicht zwei Varianten derselben Sache. Der eine ist ein Rechenparameter, der andere ein Preis. Nur der Preis lässt sich vergleichen.

Was jede Zahl ist

Der Sollzinssatz ist der Zins, mit dem die Schuld verzinst wird. Aus ihm wird die Rate berechnet. Er sagt nichts darüber, was der Kredit insgesamt kostet, weil er weder Nebenkosten noch die Zahlungsweise berücksichtigt. Er ist ein Rechenparameter, kein Preis.

Der effektive Jahreszins ist nach § 16 PAngV definiert als die Gesamtkosten des Darlehens, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags. In ihn gehen nach § 16 Abs. 3 PAngV die Zinsen ein und alle sonstigen Kosten, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Vertrag zu entrichten hat und die dem Darlehensgeber bekannt sind — ausdrücklich auch die Kosten für die Vermittlung des Darlehens. Er ist der Preis.

Deshalb schreibt § 17 Abs. 2 PAngV vor, dass der effektive Jahreszins in der Werbung „mindestens genauso hervorzuheben” ist wie jeder andere Zinssatz. Wer die kleinere der beiden Zahlen groß setzt, hält sich nicht daran.

Die Faustregel für den Alltag: Vergleiche nur effektive Jahreszinsen, und nur bei gleicher Laufzeit und gleichem ausgezahltem Betrag. Zwei Effektivzinsen über verschiedene Laufzeiten zu vergleichen, sagt wenig — der niedrigere kann insgesamt teurer sein.

Warum die beiden auseinanderliegen

Bei unserem Angebot: 15,62 % Sollzinssatz, 16,79 % effektiver Jahreszins. Ein Abstand von 1,17 Prozentpunkten — und es gibt keine einzige Gebühr.

Der Abstand entsteht allein durch die Zahlungsweise. Der Sollzins wird als Jahreszins angegeben, abgerechnet wird aber monatlich: Jeden Monat wird ein Zwölftel berechnet, und der nächste Monat rechnet auf dem Stand danach weiter. Über zwölf Monate ergibt das mehr als den einfachen Jahreszins.

effektiv = (1 + Sollzins / 12)^12 − 1
         = (1 + 0,1562 / 12)^12 − 1 = 16,79 %

Daraus folgt eine Faustregel: Bei einem Ratenkredit ohne Gebühren liegt der effektive Jahreszins immer etwas über dem Sollzins, und der Abstand wächst mit der Höhe des Zinssatzes. Bei 3 % sind es rund 0,04 Punkte, bei 15 % gut einen ganzen Punkt.

Ist der Abstand deutlich größer, als die Zahlungsweise erklärt, steckt noch etwas anderes drin. Dann lohnt die Frage, was.

Das Loch im effektiven Jahreszins

Hier wird es unangenehm. § 16 PAngV zählt auf, was in den effektiven Jahreszins eingeht — und was nicht. Nicht eingerechnet werden unter anderem:

  • Kosten für Versicherungen und Zusatzleistungen, sofern sie nicht zwingende Voraussetzung für die Darlehensgewährung sind
  • Kosten bei Nichterfüllung von Verpflichtungen, also Verzugszinsen und Mahnkosten

Der erste Punkt ist der wichtige. Eine Restschuldversicherung, die „freiwillig” abgeschlossen wird, steht außerhalb des effektiven Jahreszinses — auch dann, wenn sie mitfinanziert und in die Raten eingerechnet wird.

Was das ausmacht, zeigt ein Vergleich zweier Angebote über 10.000 € auf 72 Monate:

Angebot AAngebot B
Beworbener Sollzinssatz15,62 %14,90 %
Mitfinanzierte Restschuldversicherungkeine900 €
Finanzierter Betrag10.000 €10.900 €
Monatliche Rate214,83 €229,89 €
Gesamtbetrag15.467,76 €16.552,08 €
Tatsächlicher Preis für 10.000 € Auszahlung16,79 % effektiv19,94 % effektiv

Angebot B wirbt mit dem niedrigeren Sollzins und ist um 1.084,32 € teurer. Rechnet man den tatsächlich ausgezahlten Betrag gegen die tatsächlich zu zahlenden Raten, liegt B bei 19,94 % effektiv — gut drei Prozentpunkte über A, obwohl der beworbene Sollzins darunter lag.

Der Rechner unten trennt zwei Dinge, die diese eine Zahl zusammenfasst, und das Ergebnis ist unbequemer als die einfache Geschichte vom Lockzins: Der beworbene Zinssatz war nicht die Lüge. Ohne die Police läge Angebot B bei 15,96 % effektiv und damit tatsächlich unter Angebot A. Erst die Police dreht es um — und sie kostet nicht 1.084,32 €, sondern 1.366,56 €: 900 € Prämie plus 466,56 € Zinsen darauf, weil sie mitfinanziert wird. Die Differenz zwischen beiden Zahlen ist der Zinsvorteil, den B dir gleichzeitig gibt und wieder abnimmt.

Das Angebot ist nicht rechtswidrig. Solange die Versicherung nicht Bedingung ist, gehört sie nach § 16 Abs. 4 Nr. 2 PAngV nicht in den Effektivzins. Man muss es nur wissen.

Was die Police leistet, welche Fristen für sie gelten und was mit der Prämie passiert, wenn du vorzeitig ablöst, steht im eigenen Beitrag: Restschuldversicherung beim Umschulden.

Der Prüfschritt, der das aufdeckt

Vergiss beide Zinssätze für einen Moment und rechne:

Rate × Laufzeit − ausgezahlter Betrag = Preis

Für A: 214,83 × 72 − 10.000 = 5.467,76 € Für B: 229,89 × 72 − 10.000 = 6.552,08 €

Diese Rechnung lässt sich nicht manipulieren. Sie enthält alles, was tatsächlich fließt, unabhängig davon, wie es beworben wird. Zwei Bedingungen: gleicher ausgezahlter Betrag und gleiche Laufzeit.

Was „anfänglich” ändert

Steht im Angebot anfänglicher Sollzinssatz — wie bei diesem Produkt —, ist der Zins veränderlich. Der effektive Jahreszins wird dann nach § 16 PAngV unter der Annahme berechnet, dass die variablen Größen konstant bleiben.

Er ist also eine Momentaufnahme unter einer Annahme, kein zugesagter Endpreis. Ist der Zinssatz dagegen gebunden, steht der Preis für die Dauer der Zinsbindung fest. Der Unterschied ist einer der wichtigsten im ganzen Angebot und versteckt sich in einem einzigen Wort.

Die drei Sätze, die bleiben

  1. Vergleiche nur effektive Jahreszinsen, und nur bei gleicher Laufzeit und gleichem ausgezahltem Betrag.
  2. Rechne Rate mal Laufzeit. Wenn das Ergebnis nicht zum beworbenen Gesamtbetrag passt, steckt etwas drin, das nicht im Zins auftaucht.
  3. Frag nach Zusatzprodukten — ausdrücklich, und danach, ob sie Bedingung sind. Ist die Antwort „freiwillig”, steht die Position außerhalb der Zahl, mit der geworben wird.

Rechner

Was kostet die Police wirklich?

Eine mitfinanzierte Restschuldversicherung kostet nicht nur ihre Prämie. Sie wird mitverzinst wie jeder andere Euro im Kredit — und sie steht außerhalb des beworbenen Effektivzinses. Trag beide Angebote ein, dann steht hier, was die Police allein kostet.

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Trag deine Zahlen ein, dann steht hier, was die Police allein kostet.

AngebotFinanziertMonatlichGesamtbetragEffektiv
A, ohne Police ————
B, mit Police ————
B, ohne die Police ————

Gerechnet wird in deinem Browser; die Zahlen werden nicht übertragen. Die Raten sind Annuitäten aus Betrag, Zinssatz und Laufzeit, auf Cent gerundet. Die Spalte „Effektiv“ beantwortet eine einzige Frage: Welcher Jahreszins erklärt es, dass du diesen Betrag bekommst und diese Raten zahlst? Gerechnet wird sie nach der Methode der Preisangabenverordnung — Barwert der Raten gleich Auszahlung, dann auf das Jahr —, aber mit der Prämie in den Kosten.

Genau das muss der beworbene effektive Jahreszins nicht tun. Nach § 16 Abs. 4 Nr. 2 PAngV bleiben Kosten für Versicherungen außen vor, die keine Voraussetzung für die Darlehensvergabe sind — eine freiwillige Police steht also außerhalb der Zahl, mit der geworben wird.

Ob sie ihr Geld wert ist, entscheidet dieser Rechner nicht — er sagt nur, was sie kostet. Was die Police leistet, welche Fristen für sie gelten und was mit der Prämie passiert, wenn du vorzeitig ablöst, steht im Beitrag Restschuldversicherung beim Umschulden.

Quellen

  • § 16 PAngV — effektiver Jahreszins, welche Kosten eingehen und welche nicht — gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__16.html
  • § 17 Abs. 2 PAngV — der effektive Jahreszins ist mindestens so hervorzuheben wie jeder andere Zinssatz — gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__17.html
  • Alle Beträge dieses Beitrags nachgerechnet in tests/artikel-zahlen.spec.ts — Repository librekredit_website, Stand 22.09.2026

Wie wir rechnen, welche Annahmen wir treffen und wo unsere Zahlen an ihre Grenzen kommen, steht offen auf So rechnet Libre-Kredit.

Stand: 23. September 2026 · MyWage GmbH