Privatinsolvenz oder Umschuldung?
Zwei Wege, die sich ausschließen. Woran du erkennst, welcher deiner ist — drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung, und warum die Kosten kein Gegenargument sind.
Umschuldung und Privatinsolvenz lösen dasselbe Problem auf entgegengesetzte Weise. Die eine ordnet Schulden neu und setzt voraus, dass du sie zahlen kannst. Die andere beendet sie und setzt voraus, dass du es nicht kannst.
Dazwischen gibt es nichts, und deshalb ist die Frage, welcher Weg deiner ist, zuerst eine Rechenfrage.
Die Rechnung, die entscheidet
Nimm deine gesamte Schuldensumme und teile sie durch das, was nach allen notwendigen Ausgaben monatlich übrig bleibt.
Gesamtschulden ÷ monatlich verfügbarer Betrag = Monate bis zur Tilgung
| Ergebnis | Was es bedeutet |
|---|---|
| unter 72 Monaten | Umschuldung ist realistisch |
| 72 bis 120 Monate | Grenzfall — Beratung, bevor du einen Vertrag schließt |
| über 120 Monate | Ein Kredit löst das nicht mehr |
| Betrag ist null oder negativ | Es ist kein Ratenproblem, sondern ein Einkommensproblem |
Ein Beispiel: 34.000 € Schulden, 280 € monatlich frei. Ohne jeden Zins wären das über 121 Monate — mit Zinsen deutlich mehr als zehn Jahre. Das Insolvenzverfahren dauert drei.
Die Zahl allein entscheidet nicht, aber sie sortiert. Wer über zehn Jahre rechnet, sollte den zweiten Weg wenigstens prüfen, statt ihn aus Scham auszuschließen.
Wie das Verfahren abläuft
Vier Schritte, in dieser Reihenfolge:
1. Außergerichtlicher Einigungsversuch. Eine geeignete Stelle erstellt einen Schuldenbereinigungsplan und schickt ihn an alle Gläubiger. Stimmen alle zu, ist es kein Insolvenzverfahren, sondern ein Vergleich — und für dich der bessere Ausgang.
2. Die Bescheinigung. Scheitert der Versuch, stellt die geeignete Person oder Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine Bescheinigung darüber aus, auf Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung deiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Ohne sie wird der Antrag nicht eröffnet, und der Einigungsversuch darf höchstens sechs Monate zurückliegen.
3. Gerichtliches Verfahren. Das Insolvenzgericht eröffnet, ein Treuhänder wird bestellt. Der pfändbare Teil deines Einkommens geht an ihn — der unpfändbare bleibt bei dir. Du arbeitest weiter, du hast weiter ein Konto, du lebst weiter.
4. Restschuldbefreiung. Nach § 287 Abs. 2 InsO beträgt die Abtretungsfrist drei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens. Danach sind die erfassten Schulden erledigt.
Wurde dir schon einmal Restschuldbefreiung erteilt — auf einen Antrag nach dem 30. September 2020 —, verlängert sich die Frist im neuen Verfahren auf fünf Jahre.
Der Einwand, der fast immer kommt
„Insolvenz kann ich mir nicht leisten.”
§ 4a Abs. 1 InsO beantwortet das: Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er Restschuldbefreiung beantragt, werden ihm auf Antrag die Kosten des Verfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, sie zu decken.
Die Verfahrenskosten sind also kein Hindernis. Wer sie nicht aufbringen kann, bekommt sie gestundet — genau für den Fall, für den das Verfahren gedacht ist.
Was dagegen spricht
Ehrlich aufgelistet, weil es wirkliche Nachteile gibt:
- Der Auskunftei-Eintrag bleibt noch eine Weile nach der Restschuldbefreiung bestehen. In dieser Zeit sind Kredite, manche Mietverträge und manche Verträge schwer zu bekommen.
- Der pfändbare Einkommensanteil ist drei Jahre lang gebunden.
- Selbstständige haben ein deutlich komplexeres Verfahren.
- Nicht alle Forderungen werden erfasst. Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung und bestimmte andere Forderungen können bestehen bleiben — was in deinem Fall gilt, gehört in die Beratung.
- Es ist ein Gerichtsverfahren, mit allem, was daran unangenehm ist.
Dem steht ein Ende gegenüber. Eine Umschuldung über zwölf Jahre hat auch ein Ende — nur eben zwölf Jahre später, und mit deutlich höheren Gesamtkosten.
Warum der Zeitpunkt zählt
Ein Punkt, der selten gesagt wird: Titulierte Forderungen verjähren nach § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB erst in 30 Jahren. Wer den Weg jahrelang aufschiebt, schiebt keine Forderung weg — er verlängert nur den Zeitraum, in dem sie vollstreckbar bleibt, und sammelt weitere Kosten an.
Und: Ein neuer Kredit kurz vor einer Insolvenz ist heikel. Wer ein Darlehen aufnimmt, obwohl absehbar ist, dass es nicht bedient werden kann, riskiert Einwände gegen die Restschuldbefreiung. Das ist einer der Gründe, warum eine Umschuldung in dieser Lage nicht nur nutzlos, sondern schädlich sein kann.
Was du tun solltest
Nicht selbst entscheiden. Diese Abwägung hängt an Details — welche Forderungen tituliert sind, welche verjährt, welche erfasst werden, wie hoch der pfändbare Anteil tatsächlich ist. Genau dafür gibt es die kostenlosen Beratungsstellen, und dieselbe Stelle, die den Einigungsversuch macht, stellt im Zweifel auch die Bescheinigung aus.
Den Termin vereinbaren, bevor du einen Kreditvertrag unterschreibst. Die Reihenfolge lässt sich nicht umdrehen: Eine Beratung kostet dich nichts, ein Vertrag bindet dich für Jahre.
Wenn du nicht weißt, wo du anfängst, beginne beim Beitrag zur Schuldnerberatung — dort stehen die anerkannten Stellen und was dich dort erwartet.
Dieser Beitrag beschreibt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die MyWage GmbH ist Kreditvermittlerin und berät nicht zu Insolvenzverfahren.