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Kredit abgelehnt — was du jetzt verlangen darfst

Eine Absage ist kein Urteil, sondern eine Information — und zwar eine, auf die du ein Recht hast. Was dir zusteht, was du lassen solltest und wann es keine Kreditfrage mehr ist.

Eine Absage kommt meist als ein Satz ohne Begründung: „Wir können Ihrem Antrag leider nicht entsprechen.” Das klingt nach einem Urteil. Es ist eine Information — und zwar eine, von der dir mehr zusteht, als dort steht.

Zuerst: Du darfst erfahren, woran es lag

§ 30 Abs. 2 BDSG ist der Satz, den kaum jemand kennt:

„Wer den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe mit einem Verbraucher infolge einer Auskunft einer Stelle im Sinne des Absatzes 1 ablehnt, hat den Verbraucher unverzüglich hierüber sowie über die erhaltene Auskunft zu unterrichten.”

Drei Dinge stehen darin, und alle drei sind brauchbar:

  1. Unverzüglich. Nicht auf Nachfrage, nicht innerhalb einer Frist — von sich aus und ohne schuldhaftes Zögern.
  2. Über die erhaltene Auskunft. Nicht nur dass abgelehnt wurde, sondern was die Auskunftei gemeldet hat.
  3. Infolge einer Auskunft. Die Pflicht greift, wenn die Auskunft der Grund war. Lag es an der Haushaltsrechnung, greift sie nicht — dann ist die Antwort aber genauso aufschlussreich.

Die Unterrichtung darf nur unterbleiben, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet würde. Bei einem Ratenkredit ist das kein realistischer Fall.

Wenn die Auskunft nicht von selbst kommt, genügt ein Satz:

Sie haben meinen Kreditantrag vom [Datum] abgelehnt. Sofern die Ablehnung auf einer Auskunft einer Auskunftei beruht, bitte ich Sie nach § 30 Abs. 2 BDSG um Mitteilung der erhaltenen Auskunft und der abgefragten Stelle. Beruht die Ablehnung nicht auf einer solchen Auskunft, bitte ich um einen kurzen Hinweis darauf.

Der zweite Satz ist der wichtigere. Er nimmt der Antwort das Ausweichen: Kommt zurück „nicht auf einer Auskunft beruhend”, weißt du, dass es an deinen Zahlen lag und nicht an einem Eintrag.

Die zweite Tür: wenn ein Score entschieden hat

Art. 22 Abs. 1 DSGVO gibt dir das Recht, keiner Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und dir gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet.

Lange galt das nicht für Auskunfteien — sie entscheiden ja nicht, sie liefern nur eine Zahl. Der EuGH hat das am 7. Dezember 2023 beendet (Rechtssache C-634/21): Schon die Erstellung eines Score-Werts ist eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO, wenn der Dritte, dem der Wert übermittelt wird, seine Entscheidung maßgeblich darauf stützt.

Praktisch heißt das: Wenn ein Score die Absage getragen hat, kannst du menschliches Eingreifen verlangen, deinen Standpunkt darlegen und die Entscheidung anfechten. Das ist kein Hebel, der jede Absage kippt. Es ist der Unterschied zwischen einer Zahl, die niemand geprüft hat, und einer Entscheidung, die jemand verantwortet.

Der teuerste Fehler kommt direkt danach

Er heißt: sofort den nächsten Antrag stellen. Und den übernächsten.

Jeder gestellte Kreditantrag wird gespeichert und ist für andere Kreditgeber sichtbar. Eine reine Konditionsanfrage ist es nicht. Der Unterschied entscheidet darüber, ob eine Suche nach besseren Konditionen dich Punkte kostet oder nicht — und er steht selten dort, wo man klickt.

Vier Anträge in zwei Wochen sehen von außen nicht aus wie Fleiß, sondern wie Dringlichkeit. Wer verglichen hat, bevor er beantragt, kommt mit einem Antrag aus.

Warum eine Absage oft richtig ist

Der unbequeme Teil. § 505a Abs. 1 BGB verpflichtet den Kreditgeber zur Kreditwürdigkeitsprüfung — und verbietet ihm den Vertragsschluss, wenn erhebliche Zweifel daran bestehen, dass du den Kredit vertragsgemäß bedienen kannst.

Eine Ablehnung ist damit häufig nicht die Willkür eines Systems, sondern genau das, wozu das Gesetz den Kreditgeber zwingt. Wer trotzdem einen Anbieter findet, der zusagt, sollte sich zuerst fragen, warum dieser Anbieter die Zweifel nicht hat, die alle anderen hatten. Die üblichen Antworten sind ein höherer Zins, eine mitfinanzierte Versicherung oder eine Vorkostenrechnung.

Die nützliche Umkehrung: Wenn drei seriöse Kreditgeber ablehnen, ist die Botschaft selten „such weiter”. Sie lautet meistens: Die Rate passt nicht ins Budget — und das ändert sich nicht durch einen vierten Antrag.

Wann es keine Kreditfrage mehr ist

Es gibt eine Zahl, an der sich das prüfen lässt. § 850c ZPO legt fest, was vom Einkommen in jedem Fall unpfändbar bleibt: seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.587,40 € für eine Person ohne Unterhaltspflichten; mit Unterhaltspflichten steigt der Betrag.

Rechne dein Nettoeinkommen abzüglich Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Lebenshaltung. Bleibt danach weniger übrig, als die kleinste denkbare Rate kostet, dann ist keine Umschuldung die Antwort und kein neuer Anbieter. Dann ist es eine Frage der Ordnung, nicht der Finanzierung — und dafür gibt es kostenlose Beratungsstellen.

Die vier Sätze, die bleiben

  1. Frag nach der Auskunft. § 30 Abs. 2 BDSG gibt dir den Anspruch, und die Antwort sagt dir, ob es an einem Eintrag lag oder an deinen Zahlen.
  2. Frag nach einem Menschen, wenn ein Score die Absage getragen hat. Art. 22 DSGVO und das EuGH-Urteil von 2023 stehen dahinter.
  3. Stell nicht sofort den nächsten Antrag. Vergleiche erst, beantrage einmal.
  4. Nimm ein dreifaches Nein ernst. Es ist oft die verlässlichste Auskunft über die eigene Lage, die man kostenlos bekommt.

Quellen

  • § 30 Abs. 2 BDSG — Unterrichtungspflicht bei Ablehnung aufgrund einer Auskunft — gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__30.html
  • Art. 22 DSGVO — automatisierte Entscheidungen im Einzelfall, Recht auf menschliches Eingreifen — eur-lex.europa.eu, Verordnung (EU) 2016/679
  • EuGH, Urteil vom 07.12.2023, C-634/21 — die Erstellung eines Score-Werts ist eine automatisierte Entscheidung, wenn ein Dritter maßgeblich darauf abstellt — curia.europa.eu, Rechtssache C-634/21
  • § 505a Abs. 1 BGB — der Vertrag darf bei erheblichen Zweifeln nicht geschlossen werden — gesetze-im-internet.de/bgb/__505a.html
  • § 850c ZPO — unpfändbarer Grundbetrag 1.587,40 € monatlich ab 01.07.2026 — Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026

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Stand: 23. September 2026 · MyWage GmbH