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Ratenkauf- und BNPL-Stapel bündeln

Fünf offene Raten sind fünf Fälligkeiten — aber meist 0 % Zinsen. Sie in einen Kredit zu 15,62 % zu schieben kostet Geld. Hier steht, wie viel, und wann es sich trotzdem lohnt.

Fünf offene Ratenkäufe fühlen sich an wie fünf Schulden. Rechnerisch sind sie meistens die harmloseste Position im ganzen Bündel — und genau deshalb die teuerste, wenn man sie mitumschuldet.

Warum das rechtlich kein Kredit ist

Der klassische Ratenkauf und die verbreiteten „Später bezahlen”-Angebote sind Zahlungsaufschübe, keine Darlehen im Sinne des Verbraucherkreditrechts. § 491 Abs. 2 BGB nimmt zwei Fälle aus:

  • Verträge mit einem Nettodarlehensbetrag unter 200 €
  • Verträge, bei denen binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist und nur geringe Kosten vereinbart sind

Daraus folgt für dich als Kundin oder Kunde vor allem eines: Es gab keine Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB, kein Widerrufsrecht nach § 495 BGB und keine Pflichtangaben. Das Widerrufsrecht aus dem Fernabsatzkauf selbst bleibt davon unberührt.

Das ändert sich am 20. November 2026. Ab dann gilt die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2). Sie zieht Zahlungsaufschübe und zinsfreie Ratenzahlungen in den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditrechts — die Zinsfreiheit allein befreit dann nicht mehr. Ein enger Ausnahmebereich bleibt für den echten Rechnungskauf mit kurzem Zahlungsziel, solange der Händler Vertragspartner bleibt und die Forderung nicht an Dritte verkauft.

Was das Umschulden kostet

Nimm 850 € offene Raten zu 0 %. Was sie kosten, wenn sie in einen Umschuldungskredit über 72 Monate zu 15,62 % Sollzins anfänglich wandern:

Betrag
Heutige Schuld, zinsfrei850,00 €
Rate im Bündel, 72 Monate18,26 €
Gesamtbetrag nach 72 Monaten1.315,00 €
Aufschlag465,00 €

465 € für Schulden, die heute keinen Cent Zinsen kosten. Das ist kein Randeffekt, das sind 55 % des ursprünglichen Betrags.

Auch im Verzug bleibt es billiger

Der häufigste Einwand lautet: Aber wenn ich nicht zahle, laufen Mahnkosten und Verzugszinsen auf. Rechnen wir das nach.

Der gesetzliche Verzugszinssatz für Verbraucher beträgt nach § 288 Abs. 1 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz liegt seit dem

  1. Juli 2026 bei 1,52 %, der Verzugszins damit bei 6,52 % p. a.
Auf 850 €pro Jahrpro Monat
Verzugszins 6,52 %55,42 €4,62 €
Kreditzins 15,62 %132,77 €11,06 €

Der Kredit ist 2,4-mal so teuer wie der Verzug. Wer eine zinsfreie Ratenschuld nur deshalb umschuldet, weil er in Verzug geraten ist, tauscht die günstigere gegen die teurere Verzinsung. Mahnkosten sind ein eigenes Thema — sie fallen einmalig an und ändern an diesem Verhältnis wenig.

Wann es trotzdem richtig ist

Es gibt drei Konstellationen, in denen die Ratenkäufe mitgehen sollten:

Die Fälligkeiten sind das Problem, nicht die Zinsen. Fünf Abbuchungen an fünf Terminen bei schwankendem Kontostand erzeugen Rücklastschriften, und die kosten mehr als der Zinsaufschlag. Wer zweimal im Quartal eine Rücklastschrift hat, rechnet anders.

Der Stapel ist Teil eines Bündels, das ohnehin zusammengeht. Wenn Dispo und Kreditkarte ohnehin abgelöst werden, ist die Frage nicht mehr „Kredit oder 0 %”, sondern „ein Termin oder sechs”.

Es droht die Abgabe an ein Inkassounternehmen. Ab da geht es nicht mehr um Zinsen, sondern um Kosten und Eskalation. Dazu steht mehr im Beitrag zu Inkassoforderungen.

Was fast immer besser ist

Bevor du 465 € Aufschlag bezahlst, probiere der Reihe nach:

  1. Beim Anbieter selbst zusammenlegen. Die meisten BNPL-Anbieter können mehrere offene Posten in einen Plan mit einem Termin überführen — oft ohne Zusatzkosten.
  2. Fälligkeit verschieben. Ein einheitlicher Termin kurz nach dem Gehaltseingang löst das Rücklastschrift-Problem, ohne dass Zinsen entstehen.
  3. Widerrufen, was noch widerrufbar ist. Bei Fernabsatzkäufen läuft das Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware. Eine noch nicht ausgepackte Bestellung ist die billigste Schuldentilgung, die es gibt.
  4. Die kleinsten Posten zuerst abzahlen. Bei 0 % kostet es nichts, sie liegen zu lassen — aber jeder erledigte Posten ist ein Termin weniger.

Erst wenn nichts davon greift, ist der Stapel ein Kandidat für die Bündelung. Und dann als das, was er ist: der Preis für Übersicht, nicht für Zinsersparnis.

Quellen

  • § 491 Abs. 2 BGB — Ausnahmen vom Verbraucherdarlehensrecht (Nettodarlehensbetrag unter 200 €, Rückzahlung binnen drei Monaten bei nur geringen Kosten) — gesetze-im-internet.de/bgb/__491.html
  • § 288 Abs. 1 BGB — Verzugszinssatz: fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz — gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
  • Basiszinssatz nach § 247 BGB: 1,52 % seit 01.07.2026 — Deutsche Bundesbank, Bekanntgabe vom 30.06.2026
  • Richtlinie (EU) 2023/2225 (CCD2), anzuwenden ab 20.11.2026 — eur-lex.europa.eu, ABl. L, 2023/2225
  • Alle Beträge dieses Beitrags nachgerechnet in tests/artikel-zahlen.spec.ts — Repository librekredit_website, Stand 10.09.2026

Wie wir rechnen, welche Annahmen wir treffen und wo unsere Zahlen an ihre Grenzen kommen, steht offen auf So rechnet Libre-Kredit.

Stand: 10. September 2026 · MyWage GmbH